Alle Infos für Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Von der Fahrschule bis zu den ersten Jahren am Steuer: Was Sie von Prüfung bis Fahrerlaubnis mit 17 wissen sollten.

25. März 2026
7 Minuten

Fehlende Fahrpraxis trifft jugendlichen Übermut: Für die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist das Unfallrisiko im Straßenverkehr besonders hoch. Wie kommen Fahranfängerinnen und Fahranfänger sicher durch die ersten Jahre? Ein Überblick für Neulinge – von den Hürden der Prüfung über die Besonderheiten der Probezeit bis hin zu Möglichkeiten, sich schon vor dem 18. Geburtstag hinters Steuer zu setzen.

  • Ausbildung: Wer eine Fahrerlaubnis erwerben will, benötigt neben Pflichtstunden in Theorie und Praxis auch einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Prüfung hat sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. In den Theoriestunden lernen Fahrschülerinnen und Fahrschüler Verkehrsregeln kennen. In der Praxis wenden sie diese Regeln an. Die theoretische Prüfung muss vor der praktischen Fahrprüfung abgelegt werden.
  • Probezeit: Nachdem sie die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert haben, beginnt für Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine zwei Jahre lange Probezeit. Sie soll die hohen Unfallzahlen junger Verkehrsteilnehmender reduzieren. Die Tatsache, dass die Fahrerlaubnis nur auf Probe erteilt wird, soll die Neulinge in ihrer Fahrweise „dämpfen“ und für verantwortungsbewusstes Verhalten am Steuer sensibilisieren.
  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Junge Menschen können bereits im Alter von 17 Jahren selbst Auto fahren – wenn sie sich in Begleitung eines Erwachsenen ans Steuer setzen. Dazu können sie schon im Alter von 16,5 Jahren mit Fahrstunden starten und die Fahrerlaubnis beantragen.

Fahrerlaubnis und Führerschein – was bedeutet was?

Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen.

Ein Führerschein ist das amtliche Dokument, das belegt, dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Theorie, Simulator, Praxis: Fahrschule finden und Ausbildung starten

Die Auswahl der richtigen Fahrschule ist eine der wichtigsten Entscheidungen, um Autofahren zu lernen. Wichtig sind dabei nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen. Bietet die Fahrschule die Möglichkeit, an einer Probestunde teilzunehmen, und kann sie einen Ausbildungsplan zur Verfügung stellen? Solche Fragen sollten Fahrschülerinnen, Fahrschüler und Eltern vorab stellen. Eine gute Fahrschule hilft bei den Anträgen zu den Prüfungen und erinnert an wichtige Voraussetzungen: Alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Egal ob allein Fahren ab 18 oder Begleitetes Fahren ab 17 Jahren: Der Ablauf der Ausbildung ist identisch.

Führerschein-Checkliste: Was muss ich wann erledigen?

Wer pünktlich zum 18. Geburtstag am Steuer sitzen will, sollte:

  • mit 17 Jahren und 3 Monaten: Infos von Fahrschulen einholen,
  • mit 17 Jahren und 6 Monaten: den Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs machen,
  • mit 17 Jahren und 6 Monaten: sich bei einer Fahrschule anmelden, den Theorieunterricht starten, gemeinsam den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde besprechen,
  • mit 17 Jahren und 9 Monaten: die praktischen Fahrstunden beginnen und die theoretische Prüfung absolvieren,
  • mit 17 Jahren und 11 Monaten: die praktische Prüfung absolvieren.

Den Führerschein im Kartenformat gibt es dann mit Erreichen der Volljährigkeit.

(Ablauf zur groben Orientierung, kann abweichen)

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Theorie und Praxis: Wie ist die Ausbildung in der Fahrschule aufgebaut?

Der Theorieunterricht für die Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) umfasst mindestens 14 Einheiten von jeweils 90 Minuten. Insgesamt verbringen Fahrschülerinnen und Fahrschüler also 21 Stunden im Unterricht – und müssen nebenbei zu Hause Regeln lernen und Prüfungsfragen üben.

Fahrschülerinnen und Fahrschüler können die erste praktische Fahrstunde nehmen, sobald sie die Verkehrsregeln beherrschen. Einige Fahrschulen haben Fahrsimulatoren, an denen Schülerinnen und Schüler begleitend praxisnah üben können. Die theoretische Prüfung können die Anwärterinnen und Anwärter frühestens drei Monate, bevor sie das Mindestalter erreichen, ablegen – beim Pkw-Führerschein also mit 17 Jahren und 9 Monaten, beim Begleiteten Fahren ab 17 mit 16 Jahren und 9 Monaten.

Wie läuft die theoretische Führerscheinprüfung ab?

Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, die zufällig aus rund 1.000 Fragen ausgewählt werden. Die Teilnehmenden beantworten sie am Computer oder Tablet. Auch Videos mit kniffligen Verkehrssituationen können dazu gehören. Die Prüfung ist auf Deutsch oder zwölf Fremdsprachen möglich, zum Beispiel auf Englisch, Türkisch oder Hocharabisch.

Die bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr lang gültig – bis dahin muss auch die praktische Prüfung bestanden sein. Viele Fahranfängerinnen und Fahranfänger schaffen die Prüfung beim ersten Mal nicht. Im Jahr 2025 fielen rund 37 Prozent durch ihre erste theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B/BF17. Wer durchfällt, muss mindestens zwei Wochen für einen weiteren Versuch warten.

Wenn Prüflinge mogeln

Bei der Theorieprüfung betrügen? Fachleute warnen davor.

Mehr dazu

OPFEP: Wie funktioniert die praktische Fahrprüfung?

Eine Fahrprüfung ist ähnlich wie eine Fahrstunde, nur dass hier eine Prüferin oder ein Prüfer den Weg vorgibt. Sobald Fahrlehrerin oder Fahrlehrer eingreifen müssen, ist die Prüfung vorbei.

Fahrschülerinnen und Fahrschüler legen bundesweit die „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) ab. Das Prüfungsverfahren ist transparent und objektiv: Die Prüferin oder der Prüfer arbeitet mit einem Katalog, der alle Anforderungen zu sicherheitsrelevanten Fahraufgaben und deren Bewertungskriterien enthält. Sie oder er bewertet das Fahrverhalten auf einem Tablet. Das elektronische Prüfprotokoll erleichtert es, die Prüflinge zu bewerten.

Egal ob sie bestehen oder durchfallen: Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bekommen am Ende der Prüfung ein ausführliches Feedback. Dadurch erhalten sie Hinweise, worauf sie künftig achten sollten oder in welchen Bereichen sie mehr Übung benötigen. Das Ziel der OPFEP: den Verkehr langfristig sicherer machen.

Führerschein mit Fragezeichen: Wie lange dauert die Probezeit?

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gelten zwei Jahre Probezeit – mit gesonderten Regelungen. Es ist nicht möglich, die Probezeit als Fahrneuling zu verkürzen. Wer den Führerschein in der Tasche hat, sollte vorsichtig fahren und alle Verkehrsregeln beachten, um die Fahrerlaubnis zu behalten. Keine Probezeit gibt es für die Mofaprüfbescheinigung, die Klassen AM (Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge) sowie L und T (Zugmaschinen).

Alles zur Probezeit

Nach der Führerscheinprüfung beginnt die Probezeit. Was Fahranfängerinnen und Fahranfänger beachten müssen, um ihren „Lappen“ zu behalten, finden Sie hier.

Geblitzt in der Probezeit? Regeln und Strafen

  • Bei einem schwerwiegenden Verstoß wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert.
  • Dies passiert entweder nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen: Einen A-Verstoß begeht jemand, der zum Beispiel mindestens 21 km/h zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet. Ein B-Verstoß ist etwa das Fahren mit mangelhaften Reifen.
  • Pflicht ist dann auch der Besuch eines Aufbauseminars in der Probezeit: Es umfasst viermal 135 Minuten Theorie und eine 30-minütige Beobachtungsfahrt. Ein Aufbauseminar für Fahranfänger kostet in der Regel mehrere hundert Euro.
  • Kommt es danach zu weiteren schwerwiegenden Verstößen in der Probezeit, ermahnt erst die Straßenverkehrsbehörde. Bei weiteren Verstößen wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Je nach Verstoß kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen.
  • Wer 20 km/h oder weniger zu schnell war, hat weder einen A- noch einen B-Verstoß begangen. Es drohen jedoch Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld.
  • Fahranfängerinnen und -anfänger können bei Verstößen die sogenannten Punkte in Flensburg erhalten. Sie bleiben über die Probezeit hinaus bestehen – ab acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Es gelten die gleichen Regeln wie für alle Autofahrenden.
  • Ein Unfall in der Probezeit führt nur zu Maßnahmen, falls die Fahranfängerin oder der Fahranfänger schuld ist und ein A-Verstoß vorliegt – oder der Unfall ein zweiter B-Verstoß ist.
  • Begehen Fahrneulinge Straftaten, für die sie drei Punkte erhalten, kann die Behörde die Fahrerlaubnis direkt einziehen. Straftaten sind zum Beispiel illegale Fahrzeugrennen, Fahren im Vollrausch oder sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen. Unabhängig davon kann die Fahrerlaubnis bereits durch das zuständige Gericht entzogen werden.

Alkohol in der Probezeit: Wann droht Führerscheinentzug?

Wer betrunken oder bekifft Auto fährt, begeht einen A-Verstoß. Die Person muss mit einer verlängerten Probezeit, mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen sowie davon ausgehen, dass ein besonderes Aufbauseminar für sie bei einem Verkehrspsychologen angeordnet wird.

Für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit und für junge Fahrende unter 21 Jahren gilt: kein Alkohol und keine Drogen am Steuer. Sie müssen in einer Kontrolle null Promille pusten und dürfen auch kein THC im Blut haben.

Begleitetes Fahren: Selbst Auto fahren schon mit 17 Jahren

Junge Menschen dürfen schon mit 17 Jahren selbst Auto fahren. Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es ihnen, die Fahrerlaubnisprüfung ein Jahr früher abzulegen. Schon mit 17 Jahren können sie dann wichtige Fahrerfahrung in Begleitung eines Erwachsenen sammeln. Das BF17 gilt in Deutschland und Österreich.

Vorsicht: Eine eingetragene Begleitperson muss bei jeder Fahrt dabei sein. Wer ohne erwischt wird, verliert seine Fahrerlaubnis und bekommt sie erst nach Besuch eines Aufbauseminars zurück. Die Behörde kann auf Antrag Ausnahmen genehmigen – etwa, wenn 17-Jährige die immer gleiche Strecke zu ihrem Ausbildungsplatz fahren. Ab dem 18. Geburtstag können die jungen Fahrenden dann ohne Begleitung fahren. Die Probezeit ist dann schon teilweise vorbei – sie beginnt auch hier, sobald die Fahrerlaubnis erteilt wird.

Von Alter bis Alkohol: Welche Regeln gelten für BF17-Begleitpersonen?

Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist unbegrenzt. Die 17-jährigen Fahrenden können also theoretisch Eltern, Großeltern sowie Tanten und Onkel eintragen lassen – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

Was BF17-Begleitpersonen beachten müssen

Begleitpersonen bei BF17 müssen

  • mind. 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis Klasse B haben,
  • frei von Drogeneinfluss sein und dürfen während einer begleiteten Fahrt maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben,
  • in der Prüfungsbescheinigung der jungen Fahrerin bzw. des jungen Fahrers eingetragen sein,
  • ihren Führerschein dabeihaben,
  • nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen – sie müssen nur im Auto anwesend und aufmerksam sein.

Egal wer mitfährt: Die 17-Jährigen sind dafür verantwortlich, das Fahrzeug zu führen. Sie müssen darauf achten, dass alle Regeln eingehalten werden.

Fahranfängerinnen und Fahranfänger: Vorsicht auch nach der Probezeit

Ist das Autofahren schon mit 16 Jahren möglich?

Vor ihrem 17. Geburtstag dürfen Jugendliche ausschließlich mit Fahrlehrerin oder Fahrlehrer fahren – falls sie eine Fahrerlaubnis im Rahmen von BF17 erwerben. Ansonsten dürfen sie nur andere Fahrzeugklassen bewegen: Ab 15 Jahren können Jugendliche in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse AM, und ab 16 Jahren die der Klasse A1 erwerben.

Kleine Ausnahmen: Mit der Fahrerlaubnis Klasse AM dürfen Jugendliche neben leichten zwei- und dreirädrigen Krafträdern bis 50 cm³ auch leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge führen. Sie werden auch „Mopedautos“ genannt, ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 Kilometer pro Stunde. Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen nicht nur Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren, sondern auch dreirädrige Kraftfahrzeuge. Diese Dreiräder dürfen ebenfalls höchstens 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Bilder: Shutterstock