Sie haben die praktische Fahrprüfung bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Führerscheinneulinge müssen sich jedoch anfangs im Straßenverkehr bewähren, denn die ersten beiden Jahre gelten als Probezeit. Der Paragraf zur „Fahrerlaubnis auf Probe“ im Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt diese wichtige Bewährungsphase in Deutschland. Verstoßen Sie in dieser Zeit gegen bestimmte Regeln, wird die Probezeit verlängert. Was ist in der Probezeit zu beachten? Welche Regeln gelten in diesen zwei Jahren? Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie sicher durch die ersten Jahre kommen.
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Grundsätzlich dauert die Probezeit für alle, die erstmalig eine Fahrerlaubnis erworben haben, zwei Jahre. Für die Mofaprüfbescheinigung sowie die Klassen AM (Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge), L und T (Zugmaschinen) gibt es keine Probezeit. Für alle anderen Klassen wie die Pkw-Fahrerlaubnis gilt: Verstoßen Sie gegen bestimmte Verkehrsregeln, muss die Behörde zusätzlich zu Bußgeldern und Strafen die Probezeit des Führerscheins verlängern – auf insgesamt vier Jahre.
A- und B-Verstöße: Wann drohen Konsequenzen?
Verkehrsverstöße teilen sich laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in zwei Kategorien auf:
- A-Verstöße (schwere Vergehen): Dazu zählt beispielsweise, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel missachten, zu schnell oder berauscht fahren. Missachten Sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 21 km/h, drohen Ihnen Konsequenzen. Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, handelt es sich um einen A-Verstoß. Wenn die Ampel bereits seit mehr als einer Sekunde rot war (qualifizierter Rotlichtverstoß), kann Sie das bis zu 360 Euro kosten. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Außerdem kann die Behörde ein Fahrverbot aussprechen.
- B-Verstöße (weniger schwere Vergehen): Dazu gehört beispielsweise das Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung oder mit abgefahrenen Reifen.
Schon ein einziger A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern Ihre Probezeit um zwei Jahre. Zudem müssen Sie verpflichtend an einem kostenpflichtigen „Aufbauseminar für Fahranfänger“ (ASF) teilnehmen. Dieses umfasst vier Theorieeinheiten à 135 Minuten und eine 30-minütige Beobachtungsfahrt. Ein solches Aufbauseminar kostet in der Regel mehrere hundert Euro. Wer die Frist für ein angeordnetes Aufbauseminar verpasst, verliert seine Fahrerlaubnis. Erst mit Einreichen der Teilnahmebescheinigung kann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Kann man die Probezeit verkürzen?
Nein, der Gesetzgeber erlaubt keine aktive Verkürzung dieser Bewährungszeit. Sie sollen in besonderer Weise zeigen, dass Sie immer umsichtig am Verkehr teilnehmen. Auch die verlängerte Probezeit kann nicht verkürzt werden.
Führerschein und Alkohol in der Probezeit: Alkohol- und Cannabisverbot
Für alle unter 21 Jahren sowie für alle in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot. Wer unter Einfluss eines alkoholischen Getränks oder Cannabis am Steuer in der Probezeit fährt, begeht einen A-Verstoß. Die Folgen sind drastisch: Neben einem Bußgeld von mindestens 250 Euro und einem möglichen Fahrverbot verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre. Zudem müssen Sie an einem speziellen Aufbauseminar bei einer Verkehrspsychologin oder einem Verkehrspsychologen teilnehmen.
Ist bei einem Punkt in der Probezeit der Führerschein direkt weg?
Nein. Ein einzelner Punkt führt nicht automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bei acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister oder bei bestimmten Straftaten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Sollten Sie sich jedoch trotz aller bisherigen Maßnahmen einen dritten A-Verstoß leisten, zieht die Behörde die Reißleine: Da Sie nun als ungeeignet für den Straßenverkehr gelten, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Auch wenn Sie die Anordnung für das Aufbauseminar missachten oder die Frist verpassen, entzieht Ihnen die Behörde sofort die Fahrerlaubnis.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Sperrfrist. Diese setzt die Behörde individuell fest: Sie beträgt mindestens drei Monate und kann bis zu fünf Jahre dauern. Erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie den Erwerb einer Fahrerlaubnis neu beantragen. Meistens verlangt die Behörde dafür jedoch, dass Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen und ein positives Gutachten vorlegen.
Verstöße in der Probezeit
| Verstoß | Konsequenz |
|---|---|
| 1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um zwei Jahre, Teilnahme an Aufbauseminar |
| A-Verstoß im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen | Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar |
| 2. A-Verstoß | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
| 3. A-Verstoß | Fahrerlaubnisentzug |
| 1. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
| 2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um zwei Jahre, Teilnahme an Aufbauseminar |
| 3. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
| 4. B-Verstoß | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
| 5. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
| 6. B-Verstoß | Fahrerlaubnisentzug |
Warum gibt es die Fahrerlaubnis auf Probe überhaupt?
Die Probezeit ist kein Schikane-Instrument, sie schützt das Leben von Verkehrsteilnehmenden. Gerade junge Fahrerinnen und Fahrer haben statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko. Fehlende Erfahrung am Steuer und eine zu hohe Risikobereitschaft führen immer wieder zu schweren Unfällen.
Laut aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2025 295 junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren bei Verkehrsunfällen. „Junge Fahrende zeigen oft eine höhere Risikobereitschaft als ältere“, erklärt der Bonner Verkehrswissenschaftler Prof. Heiner Monheim. Unsicherheit, die Ablenkung durch das Smartphone oder Selbstüberschätzung gefährden Sie und andere Verkehrsteilnehmende. Ein bewusster und rücksichtsvoller Umgang miteinander auf der Straße rettet Leben.
Im Jahr 2025 war etwa jede zehnte im Straßenverkehr getötete Person zwischen 18 und 25 Jahren alt.
Sicherer Einstieg: Wie lange gilt die Probezeit beim „Führerschein mit 17“?
Um genau diesem erhöhten Unfallrisiko entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber eine wirksame Präventionsmaßnahme geschaffen: Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ist ein echter Erfolgsfaktor für die Verkehrssicherheit. Die wissenschaftlichen Daten sprechen für sich: Jugendliche, die am BF17 teilnehmen, sind im ersten Jahr ihres selbstständigen Fahrens 23 Prozent weniger an Unfällen beteiligt und zeigen 22 Prozent weniger Verkehrsauffälligkeiten als Gleichaltrige, die kein BF17 gemacht haben.
Doch wie lange gilt die Probezeit beim Führerschein mit 17? Auch hier beträgt sie genau zwei Jahre. Da sie jedoch bereits mit Erhalt der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren startet, haben Sie bei vorbildlichem Verhalten Ihre Probezeit möglicherweise bereits mit Ihrem 19. Geburtstag erfolgreich absolviert.
Weiterführende Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 – BF17
Bilder: iStock – Vera_Petrunina, deepblue4you, FelixRenaud
Aktualisierte Fassung, ursprüngliche Veröffentlichung am 16.05.2018

