Mit dem Handy Fahrrad fahren? Augen auf die Straße!

Wer beim Fahrradfahren das Handy benutzt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch ein Bußgeld.

25. Oktober 2022
2 Minuten

Beim Fahrradfahren kann bereits ein kurzer Blick aufs Handy schwere Folgen haben. Durch die Ablenkung steigt das Unfallrisiko und Fahrradfahrende bringen sich selbst und andere in Gefahr. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmende darauf verzichten, das Mobiltelefon während der Fahrt zu nutzen. Wer während der Fahrt ein Handy in der Hand benutzt, muss zusätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.

Über die Gefahr der Handynutzung am Steuer eines Pkw oder Lkw wissen mittlerweile die meisten Autofahrenden Bescheid. Auf dem Fahrrad sieht das leider anders aus, hier ist die Hemmschwelle geringer. Viele Radfahrende nehmen während der Fahrt ihr Handy zur Hand, telefonieren, beantworten Nachrichten oder schauen nach dem Weg. Davon ist allerdings dringend abzuraten, da man mit einem Telefon in der Hand nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Fahrradfahrende sind bei Unfällen besonders verwundbar und sollten ihrer Umgebung deswegen die volle Aufmerksamkeit schenken.

Das Hauptproblem ist, dass sich die Reaktionszeit der Fahrradfahrenden durch den Blick aufs Handy von einer Sekunde auf zwei Sekunden verdoppelt – und damit eben verlangsamt. Das bedeutet, dass man bei einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde in dieser zusätzlichen Sekunde fünfeinhalb Meter blind fährt. Eine Person mit 0,8 Promille hat eine ähnlich verlangsamte Reaktionszeit. Die Folge: Der Bremsweg verlängert sich, und eine umspringende Ampel kann ebenso leicht übersehen werden wie andere Verkehrsteilnehmende. Kurzum: Sogar die kürzeste Ablenkung kann im Straßenverkehr tödlich sein.

Um sich und andere im Straßenverkehr vor der Gefahr durch Ablenkung zu schützen, sollten Verkehrsteilnehmende die gesetzlichen Vorgaben beachten und das Handy nicht in der Hand benutzen. In § 23 Absatz 1a der StVO ist die Handynutzung im Straßenverkehr geregelt, wonach das Gerät nicht in den Händen gehalten und auch nur ein kurzer Blick auf das Mobiltelefon geworfen werden darf. Andernfalls begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 55 Euro belangt werden kann. Wer andere Verkehrsteilnehmende nachweislich gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, muss 75 Euro beziehungsweise 100 Euro bezahlen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen allerdings nicht. Muss man das Telefon in einer wichtigen Angelegenheit oder sogar in einem Notfall benutzen, dann sollte man unbedingt anhalten oder das Fahrrad schieben.

Mit Kopfhörern auf dem Fahrrad unterwegs? Keine gute Idee.

Wer während der Fahrt Musik über Kopfhörer hört, kann seine Umgebung nur noch eingeschränkt wahrnehmen. Das gilt vor allem für akustische Warnzeichen wie Klingeln, Hupen oder Sirenen. Radlerinnen und Radler sollten besser auf Kopfhörer verzichten, um sich und andere nicht zu gefährden. Denn das Gehör trägt maßgeblich zur Orientierung im Straßenverkehr bei! Mit Kopfhörern in den Ohren können beispielsweise Fahrzeuge, die sich von hinten nähern, erst viel später wahrgenommen werden.

Ausnahme: Handyhalterung nutzen

Laut Straßenverkehrsordnung ist es nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen, wenn auch die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse es zulassen. So dürfen Fahrradfahrende beispielsweise ihr Mobiltelefon als Navigationssystem verwenden oder auch mit Hilfe einer Freisprechfunktion telefonieren, wenn sich das Gerät in einer Handyhalterung am Lenker befindet. Da aber jede Ablenkung im Straßenverkehr eine Gefahr darstellt, ist man auf der sicheren Seite, wenn man zum Telefonieren oder die Navigation bedienen vom Rad absteigt. Im Übrigen ist das Verfassen von Nachrichten und längeres Tippen beim Fahrradfahren auch mit Halterung nicht gestattet. Auf ablenkende Inhalte wie Videos auf dem Mobiltelefon muss generell verzichtet werden. Ebenso ratsam ist es, Benachrichtigungen für die Dauer der Fahrt auszuschalten. Die Handyhalterung sollte sicher verbaut sein und das Gerät vor Witterungseinflüssen schützen. Denn so ist gewährleistet, dass sie während der Fahrt nicht abfallen kann oder die Gerätefunktion durch Regen oder Schnee leidet.

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