Unterwegs mit Rad und Kind

Es ist praktisch, das Kind auf dem Fahrrad mitzunehmen, aber dabei müssen Eltern einiges beachten.

09. August 2022
3 Minuten

Das Kind in einem Kindersitz auf dem Fahrrad zu transportieren ist eine schöne Alternative zum Auto. Die Kleinsten können so beispielsweise in die Kita gebracht werden – ganz ohne lästige Parkplatzsuche und morgendlichen Stau. Einfach Kindersitz anbringen und losfahren? Ganz so leicht ist es leider nicht. Damit die jungen Passagiere und die Fahrenden auch sicher unterwegs sind, müssen Eltern einige Sicherheitsregeln einhalten.

Was regelt die Straßenverkehrsordnung?

Die StVO gibt klare Regeln zum Fahrradfahren mit Kind vor. Die Person, die das Fahrrad fährt, muss mindestens 16 Jahre alt sein und das beförderte Kind sollte nicht älter als sieben sein. Eine Mitnahme auf dem Gepäckträger, dem Lenker oder der Rahmenstange ohne extra Sitz ist grundsätzlich verboten.

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, den Sitz hinter dem Sattel zu montieren. Sollte der Sitz auf dem Gepäckträger angebracht werden, gilt es zunächst, das Maximalgewicht zu beachten. Die meisten sind bis 22 kg ausgelegt, es gibt aber auch Modelle, die bis zu 35 kg tragen. 22 kg entsprechen ungefähr einem 5-jährigen Kind. Andere Hecksitze werden mit einem Befestigungsbügel an der Sattelstange montiert. Dadurch werden Vibrationen und Schwingungen abgefedert, was die Fahrt für das Kind komfortabler macht. Am Fahrrad oder am Kindersitz müssen zusätzlich Schutzvorrichtungen angebracht sein, die verhindern, dass die Füße des mitfahrenden Kindes in die Speichen kommen. Pro Fahrrad darf lediglich ein Kind transportiert werden.

Unterwegs mit dem Lastenrad

In deutschen Großstädten tauchen immer mehr Lastenräder in den verschiedensten Ausführungen auf. In den Transporträdern oder in einem Fahrradanhänger dürfen auch zwei Kinder bis zu sieben Jahren mitfahren. Viele der Gefährte sind speziell für den Transport von Personen ausgelegt und verfügen über Gurte und andere Sicherheitsvorkehrungen wie Polster und Sitze.

Eine aktuelle Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liefert praktische Tipps und Hinweise, worauf beim Transport von Kindern mit dem Lastenrad zu achten ist.

Manche der praktischen Lastenräder dürfen auch für die Mitnahme älterer Kinder oder eines Erwachsenen genutzt werden, wenn sie für die Personenbeförderung gebaut und entsprechend eingerichtet sind. Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sind dabei von der Altersgrenze ausgenommen.

Wie finde ich den richtigen Kindersitz?

Es gibt verschiedene Modelle von Kindersitzen. Diese können entweder auf dem Gepäckträger, an der Sattelstange, auf dem Mittelrohr oder auf dem Lenker montiert werden. Hecksitze eignen sich in den meisten Fällen am besten, da hier das Fahrverhalten und das Sichtfeld der Fahrenden am wenigsten beeinflusst wird und die Kinder ihren Kopf an eine hohe Rückenlehne anlehnen können. Beim Kauf sollte auch darauf geachtet werden, dass der Sitz mit dem GS-Zeichen (kurz für: geprüfte Sicherheit) versehen ist und das Kind ausreichend Platz hat. Die Gurte und Fußstützen sollten gut passen und die Sitzfläche darf nicht zu eng sein. Achtung! Babys sollten in den ersten Monaten nicht auf dem Fahrrad mitfahren, da ihre Wirbelsäule noch nicht stabil genug ist. Bei holprigen Fahrten kann das Wackeln der Rückenlehne zu Verletzungen führen.

Was gibt es beim Fahrrad zu beachten?

Neben dem richtigen Kindersitz spielt auch die Beschaffenheit des Fahrrads, auf dem der Sitz montiert ist, eine wichtige Rolle. Eltern sollten das eigene Rad zum Kauf des Kindersitzes mitnehmen, um zu überprüfen, ob der Sitz auch passt.

Der Ständer wird oft übersehen, dabei ist er aber fast genauso wichtig wie ein stabiler Gepäckträger. Wer sein Fahrrad mit Kind für eine kurze Verschnaufpause abstellen möchte, muss darauf achten, dass es trotz des Zusatzgewichts von Sitz und Nachwuchs sicher steht. Es empfiehlt sich, den Ständer vor der ersten Ausfahrt zu überprüfen, ebenso wie das allgemeine Fahrverhalten des Fahrrads nach Anbau des Kindersitzes. Lenkverhalten und Bremsweg werden durch das zusätzliche Gewicht nämlich negativ beeinflusst. Das Fahrrad muss selbstverständlich verkehrssicher sein und die Fahrenden sowie die Kinder sollten einen Helm tragen. Fahrende sollten darauf verzichten, große Rucksäcke mitzunehmen. Diese können dem Kind störend ins Gesicht ragen und es bei plötzlichen Bremsmanövern sogar verletzen. Als Alternative können beispielsweise Lenkertaschen montiert werden.

Es gilt also: Wer sich die wichtigsten Sicherheitshinweise zu Herzen nimmt, kann anstehende Besorgungen und Ausflüge problemlos und sicher mit einem Kind auf dem Fahrrad angehen. Wichtig ist, auch das eigene Fahrverhalten entsprechend anzupassen und gerade in verkehrsreichen Städten besonders aufmerksam unterwegs zu sein.

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