Das ändert sich 2025 im Straßenverkehr

Neues Jahr, neue Regeln. Runter vom Gas zeigt, welche Regeln teils schon ab Januar gelten.

19. Dezember 2024
3 Minuten

Verkehrsteilnehmende aufgepasst: Auch im Jahr 2025 gibt es einige Neuerungen im Straßenverkehr. Vom Führerschein-Umtausch über neue Versicherungsklassen bis hin zur Hauptuntersuchung – Runter vom Gas klärt auf.

Führerschein-Umtausch

Um Dokumentenfälschungen vorzubeugen, wird jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerschein durch einen einheitlichen EU-Führerschein ersetzt. Der stufenweise Umtausch läuft bereits seit einiger Zeit und soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Am 19. Januar 2025 naht die nächste Frist: Bis zu diesem Datum müssen alle ab 1971 Geborenen ihre Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein umtauschen, sofern diese bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde.

Winterreifen nur noch mit Schneeflockensymbol

Bereits seit dem 1. Oktober 2024 gelten für Winter- und Allwetterreifen strengere Vorgaben. Erlaubt sind seitdem nur noch Reifen mit „Alpine-Schneeflocke“, auch Schneeflockensymbol genannt. Reifen, auf denen nur „M+S“ – die Abkürzung für Matsch und Schnee – steht, sind bereits seit 2018 nicht mehr im Handel erhältlich, durften aber noch genutzt werden. Nun endet auch die bisherige Übergangsfrist für die älteren Reifen – sie sind fortan nicht mehr im Straßenverkehr erlaubt. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Reifen ohne Alpine-Symbol um Sommerreifen. Damit sind sie bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Und noch ein weiteres Risiko fährt bei den nicht länger erlaubten Reifen mit: Wer mit M+S-Bereifung erwischt wird, muss 60 Euro büßen und kassiert einen Punkt in Flensburg.

Elektroautos einfacher laden

Freuen können sich Autofahrende, die bereits auf Elektromobilität umgestiegen sind. Ab Januar 2025 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von sogenannten Nichtwohngebäuden – beispielsweise Büro- oder Geschäftsgebäude – mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens eine Elektroladesäule zur Verfügung stellen. Grundlage hierfür ist das sogenannte Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz, das Immobilienbesitzende und Unternehmen dazu verpflichtet, Lademöglichkeiten für Elektroautos zu schaffen. Für Neubauten gibt es eigene Vorschriften.

Auch deutschlandweit wird es immer einfacher, Elektroautos aufzuladen: Mit dem Deutschlandnetz arbeitet die Bundesregierung an einer lückenlosen Versorgung mit Schnellladesäulen.

Änderungen bei der Kfz-Versicherung

Zum neuen Jahr ändern sich die Typ- und Regionalklasseeinstufungen in der Kfz-Versicherung. Die Klassen spiegeln die Schadensstatistik bestimmter Fahrzeugtypen sowie die Unfall- und Schadensbilanz in der Zulassungsregion wider. Die neuen Einstufungen können die bestehende Versicherung verteuern – oder aber zu Einsparungen führen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt auf seiner Website, in welche Klasse Ihr Modell fortan eingestuft ist.

Neue TÜV-Plakette

Alle Autos, auf deren Nummernschild eine orangefarbene Plakette der Hauptuntersuchung klebt, müssen im Jahr 2025 zur gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). In welchem Monat genau der Check fällig ist, zeigt die Zahl, die von schwarzen Balken gerahmt ist. Weitere Merkhilfe: Der Prüfmonat steht auf der Plakette dort, wo sich auf einer analogen Uhr die 12 befindet – ganz oben. Nach bestandener HU wird die aktuell orangefarbene in eine gelbe Plakette ausgetauscht. Die nächste HU steht dann nach 24 Monaten, im Jahr 2027, an.

Wer die Frist der nächsten HU um mehr als zwei Monate überzieht, riskiert Bußgelder. Je länger die fällige HU hinausgezögert wird, desto teurer wird es.

Neues Versicherungskennzeichen für Mopeds und Co.

Mofas, Mopeds, Roller und andere zulassungsfreie Kleinkrafträder benötigen zum 1. März 2025 wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Jährlich wechselt ihre Farbe, diesmal von blau zu grün. Mit dem Kennzeichen weist die Halterin oder der Halter nach, dass für das Fahrzeug eine verpflichtende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Das Kennzeichen ist für ein Jahr gültig und muss zum 1. März des Folgejahres erneuert werden. Für 2026 wechselt die Kennzeichenfarbe zu schwarz auf weißem Grund.

Verpflichtende Flüssiggas-Untersuchung für Campingfahrzeuge

Für all diejenigen, die in ihren Campingfahrzeugen Flüssiggas nutzen, um Kühlschrank, Herd oder Heizung am Laufen zu halten, ist der 19. Juni 2025 ein wichtiges Datum: Bis dahin müssen Camperinnen und Camper die Anlagen ihrer Fahrzeuge überprüfen lassen. Der Check ist dann alle zwei Jahre zusätzlich zur Hauptuntersuchung verpflichtend, um das Unfallrisiko im Fahrzeug zu reduzieren. Gas könnte unbemerkt austreten und entflammen, was eine große Gefahr darstellt.

Vignetten für Österreich

Österreich-Reisende können seit dem 21. November 2024 die seegrüne Vignette für 2025 kaufen; die neue Klebevignette gilt ab dem 01. Dezember 2024 für insgesamt 14 Monate. Autofahrinnen und Autofahrer, bei denen die sonnengelbe Jahresvignette für 2024 in der Windschutzscheibe klebt, dürfen noch bis zum 31. Januar auf Österreichs Autobahnen unterwegs sein. Die seegrüne Jahresvignette kostet erstmals mehr als 100 Euro – im Vergleich zu 2024 ein Preisanstieg um 7,40 Euro auf 103,80 Euro. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Preisen gibt es hier.

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