Zuhause wie im Ausland gilt: Wer motorisiert unterwegs ist, braucht einen gültigen Führerschein. Doch das deutsche Dokument allein wird nicht überall anerkannt. In vielen Ländern benötigt man zusätzliche Dokumente. Bevor es losgeht, sollte man sich deshalb über die entsprechenden Vorschriften im Reiseland informieren – und sich gegebenenfalls einen Internationalen Führerschein besorgen.
Im Nachbarland oder am anderen Ende der Welt: Autofahrer sollten den Führerschein immer griffbereit haben. Sowohl bei Verkehrskontrollen als auch am Abholschalter der Autovermietung ist man damit auf der sicheren Seite. Wichtig dabei: Das Dokument muss gültig sein und darüber hinaus von den Behörden des jeweiligen Reiselandes anerkannt werden. Letzteres ist allerdings nicht überall der Fall.
Deutsche Führerscheine sind gültig in allen EU- und EWR-Staaten.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also alle EU-Staaten plus Norwegen, Island, Liechtenstein sowie die Schweiz – ist der deutsche Führerschein mit Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 uneingeschränkt gültig. Das gilt für den Führerschein im Kreditkartenformat und für den grauen „Lappen“ und dessen rosafarbenen Nachfolger. Die Behörden der genannten Länder erkennen sogar Führerscheine aus der ehemaligen DDR an.
Von der Regelung ausgenommen sind lediglich BF17-Fahrer (Begleitetes Fahren ab 17). Nur in Deutschland sowie in Österreich werden Führerscheine dieser Art akzeptiert. Ebenfalls ausgenommen sind – in einigen wenigen Ländern – minderjährige Inhaber der Führerscheinklasse A1. Diese Klasse schließt unter anderem Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 Kilowatt (kW) ein. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Ebenfalls nicht akzeptiert werden in manchen Ländern Führerscheine der Klasse M (Mofa), L und T (landwirtschaftliche Zugmaschinen) und S (dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge).
Der EU-Führerschein
Seit dem 19. Januar 2013 stellen die Behörden der EWR-Mitgliedsstaaten nur noch den neuen, einheitlichen EU-Führerschein im Kreditkartenformat aus. Deutsche Führerscheine, die vor diesem Stichtag ausgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit, müssen aber spätestens bis 2033 umgetauscht werden. Der EU-Führerschein ist jeweils 15 Jahre lang gültig und muss dann erneuert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen, eine erneute Prüfung ist nicht nötig.
Immer hilfreich, oftmals Pflicht: der Internationale Führerschein
Wer dagegen außerhalb Europas fahren möchte, dem raten Experten zusätzlich zum deutschen stets den Internationalen Führerschein mitzuführen. „In einigen Ländern – etwa Argentinien, Namibia oder Singapur – ist dies sogar Pflicht“, erklärt Anja Smetanin vom Auto Club Europa e.V. (ACE) in Stuttgart. Als Zusatz zum nationalen Dokument und mit offizieller Übersetzung erleichtert der Internationale Führerschein Behörden und Polizisten in anderen Ländern die Überprüfung der Fahrerlaubnis.
In welchen bei Deutschen beliebten Reiseländern wird der Internationaler Führerschein empfohlen und wo ist er Pflicht?
Land | Empfehlung | Pflicht | Sonstiges |
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Ägypten | |||
Australien | Während einige Bundesstaaten den Internationalen Führerschein vorschreiben, muss man in anderen lediglich das deutsche Dokument inklusive beglaubigter Übersetzung dabei haben. | ||
China | In China hat der Internationale Führerschein keine Gültigkeit. Es wird ausschließlich der chinesische Führerschein anerkannt. | ||
Dominikanische Republik | |||
Dubai | |||
Indien | |||
Indonesien | Ausländer dürfen nur auf der Insel Bali selbst fahren. Im übrigen Teil des Landes können Autos nur mit Fahrer gemietet werden. | ||
Japan | In Japan benötigen deutsche Autofahrer zwingend eine amtliche japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins. Der deutsche Internationale Führerschein gilt nicht. | ||
Kanada | |||
Kuba | |||
Mexiko | |||
Namibia | |||
Südafrika | |||
Thailand | |||
Türkei | |||
USA | Kein internationales Abkommen, Rechtslage in einigen Bundesstaaten nicht eindeutig. Mitnahme unbedingt empfohlen. | ||
Vietnam |
Beantragen können Pkw-Fahrer den Internationalen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle. Neben dem deutschen Führerschein benötigt man ein biometrisches Passfoto. Die Gebühren liegen bei etwa 16 Euro. Der Internationale Führerschein wird vor Ort ausgestellt und ist in Verbindung mit dem regulären Dokument drei Jahre lang gültig. Sofern noch ein alter Papier-Führerschein vorhanden ist, erfolgt bei Beantragung des Internationalen Führerscheins eine automatische Ausstellung des aktuellen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat. Gegebenenfalls entstehen dafür zusätzliche Kosten.
Nicht alle Länder schreiben ausländischen Fahrern das Mitführen des Internationalen Führerscheins vor. In jenen Ländern, in denen er gesetzlich jedoch Pflicht ist, könnte es teuer werden. Die Höhe der möglichen Geldbußen ist von Land zu Land unterschiedlich und kann, abhängig von den jeweiligen nationalen Gesetzen, drastischer ausfallen als in Deutschland. „Auch der Verlust des Internationalen Führerscheins gilt als ‚nicht dabei‘ und wird rechtlich genau so gehandhabt“, warnt ACE-Expertin Smetanin. Kommt das Dokument abhanden, ist eine umgehende Verlustanzeige vorzunehmen.
Sonderfall USA
Grundsätzlich regeln weltweit zwei verschiedene Verträge die Anerkennung Internationaler Führerscheine: Während in der EU das „Wiener Abkommen über den Straßenverkehr“ von 1968 gilt, haben die USA das „Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr“ aus dem Jahr 1949 unterzeichnet. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten existiert kein offizieller Vertrag zur Anerkennung des jeweils anderen Führerscheins. Darüber hinaus ist die Rechtslage nicht einheitlich in den einzelnen Bundesstaaten. In der Praxis allerdings akzeptieren die meisten US-Polizisten den deutschen Führerschein, sofern zusätzlich der Internationale Führerschein mitgeführt wird.
Andere Länder, andere „Lappen“
Aber auch in anderen Ländern ist die Rechtslage nicht immer eindeutig: Während der Internationale Führerschein in einigen Bundesstaaten Australiens zwingend vorgeschrieben ist, benötigt man in anderen eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Dokuments. Einige asiatische Staaten, darunter China, erkennen überhaupt keine ausländischen Führerscheine an – hier ist man auch beim Mietwagen auf einen einheimischen Fahrer angewiesen. Über die Bestimmungen zum Internationalen Führerschein im Ausland informieren die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen im Zielland. Für Fahrer aus Nicht-EWR-Ländern, die in Deutschland unterwegs sind, gelten ebenfalls bestimmte Voraussetzungen. Sie müssen volljährig sein und neben einem gültigen, nicht vorläufigen Führerschein auch einen Internationalen Führerschein in deutscher Sprache vorweisen.
Kopien aller wichtigen Reisedokumente mitnehmen
Grundsätzlich gilt für das Fahren im Ausland: Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins ist immer hilfreich. Wer außerdem Kopien von allen wichtigen Reisedokumenten – am besten getrennt von den Originalen – mitnimmt, hat es bei Verlust oder Diebstahl wesentlich leichter. Bürokratische Unannehmlichkeiten, Geldbußen oder im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen vermeidet, wer sich rechtzeitig vor der Abfahrt über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen im Reiseland informiert.
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