Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum und Besitz von Cannabis für Volljährige unter bestimmten Bedingungen legal. Dadurch ändert sich auch für den Straßenverkehr etwas, denn es gelten ab Sommer 2024 neue Grenzwerte. Die Gefahr jedoch bleibt, daher empfehlen wir: Wer unter dem Einfluss von Cannabis steht, hat am Steuer genauso wenig zu suchen wie jemand, der unter Alkoholeinfluss steht. Denn die Wirkungen des psychoaktiven Rauschmittels beeinflussen unter anderem die Wahrnehmung und verlängern die Reaktionszeit.
Die weibliche Hanfblüte enthält über 80 Cannabinoide, von denen einige eine psychoaktive Wirkung haben. Die bekanntesten sind das Tetrahydrocannabinol (THC) und das Cannabidiol (CBD). Die Blüten werden in getrockneter Form als Marihuana konsumiert oder ihr Harz wird zu Haschisch gepresst. Es gibt auch viele neue Varianten und Produkte, die langsam auch in Deutschland ankommen werden, zum Beispiel die sogenannten Edibles (essbare Cannabis-haltige Produkte wie Gummibärchen & Co.). Auch Süßigkeiten und Snacks können psychoaktiv wirken, wenn sie THC-haltig sind. Wer Cannabis konsumiert, muss mit einem mehrstündigen Rauschzustand rechnen.
Cannabiskonsum – Was sich seit dem 1. April verändert hat:
Cannabiskonsum ist grundsätzlich erlaubt. Volljährige dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu 25 Gramm außerhalb mit sich führen. Für den Eigenanbau sind bis zu drei lebende Cannabispflanzen zu Hause gestattet – alternativ ist der Beitritt in einem Anbauverein möglich.
Handel und Verkauf von Cannabis sind nach wie vor nicht erlaubt. Zudem bleibt das Kiffen an vielen Orten, wie zum Beispiel innerhalb oder in Sichtweite von Schulen, Spiel- und Sportplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
Wie Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinflusst
Kiffen und Autofahren? Eine schlechte Idee. Die Wirkung von Cannabis wird von den Konsumentinnen und Konsumenten oft unterschätzt. Verlangsamte Reaktionszeiten, Euphorie, Halluzinationen und veränderte Sinneswahrnehmungen sind nur einige Effekte aus dem breiten Wirkungsspektrum von THC. Wie bei Alkohol und anderen Rauschmitteln gilt auch hier: Wer Cannabis konsumiert, sollte sein Fahrzeug auf jeden Fall stehen lassen. Bei gelegentlichem und moderatem Konsum mindestens für 24 Stunden.
Deswegen gibt es wie bei Alkohol auch bei Cannabis einen Grenzwert, ab dem Bußgelder und Fahrverbote drohen. Bei Cannabis liegt dieser Wert bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Wer sich dennoch ans Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie Fahrverbot und Punkten rechnen. Auch der Mischkonsum mit Alkohol ist wegen gefährlicher Wechselwirkungen untersagt.
Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt weiterhin der Grenzwert von 1,0 Nanogramm im Blutserum. Damit ist der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr für unter 21 Jährige und Menschen in der Probezeit (egal welchen Alters) komplett verboten.
Cannabis im Straßenverkehr: Welche Strafen drohen?
Trotz Teillegalisierung: Wer unter Cannabiseinfluss Auto fährt, muss auch in Zukunft mit hohen Strafen rechnen.
Bisher richtet sich die Höhe des Bußgeldes bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr nach der Häufigkeit der Verstöße.
Wer das erste Mal erwischt wird und den aktuell gültigen Grenzwert von 3,5 Nanogramm im Blut überschreitet, muss 500 Euro zahlen, seinen Führerschein für einen Monat abgeben und bekommt zwei Punkte in Flensburg.
Beim zweiten und dritten Verstoß werden 1.000 bzw. 1.500 Euro sowie zwei bzw. drei Monate Fahrverbot fällig. Außerdem drohen zwei weitere Punkte in Flensburg.
Hinzu kommt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), bei der die Fahreignung des jeweiligen Kraftfahrers genau unter die Lupe genommen wird, bevor dieser seinen Führerschein zurückerhält.
Das Kiffen vor oder während der Fahrt kann unter bestimmten Umständen als Straftat gewertet werden, die neben dem Führerscheinentzug auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Dies gilt auch unterhalb des neuen Grenzwerts, wenn das Fahrzeug nicht sicher geführt werden kann.
Bekifft am Steuer? Das Risiko für Unfälle steigt
Wichtig zu wissen: Der THC-Gehalt im Blut ist für Konsumierende schwer abzuschätzen, da die Dosis-Wirkungsbeziehung bei Cannabis sehr komplex ist. THC und die Metabolite (Abbauprodukte des Stoffwechsels) sind oft noch Tage bis Wochen und Monate nach dem Konsum im Blut, Urin oder im Haar nachweisbar, auch wenn die Personen längst wieder nüchtern sind. Entscheidend für eine legale Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht die gefühlte Nüchternheit oder die subjektiv empfundene Fahrtüchtigkeit, sondern der nachweisbare THC-Gehalt im Blutserum.
Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte auf jeden Fall lange davor auf den Konsum von Cannabis verzichten – egal ob im Auto, auf dem Fahrrad, dem Motorrad oder dem E-Scooter.
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