Verkehrsregeln rund um den Zebrastreifen

Gewusst? Das sind die Rechte und Pflichten der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden.

20. Januar 2022
3 Minuten

Den Fußgängerüberweg, meist Zebrastreifen genannt, gibt es seit über 65 Jahren – und so lange gibt es vermutlich auch schon falsche Vorstellungen, wer sich wie zu verhalten hat bei der Nutzung dieser sogenannten „Querungsanlage“. Zeit für einen Streifzug durch die Welt der Querstreifen.

Historisch nachweisbar tauchten die ersten Zebrastreifen 1952 in München auf. Damals wie heute sollte zu Fuß Gehenden mit ihrer Hilfe eine gefahrlose Überquerung von Straßen ermöglicht werden. 

Damals wurde der Zebrastreifen allerdings noch „Fußgängerbrücke“ oder „Dickstrichkette“ genannt. Erst als die Hamburger Polizei 1954 in Kooperation mit dem Hamburger Abendblatt eine „Verkehrserziehungswoche“ ins Leben rief, um Autofahrende zum freiwilligen Anhalten an der schwarz-weißen Straßenmarkierung zu bewegen, kristallisierte sich der Begriff „Zebrastreifen“ heraus. Denn wer anhielt, bekam eine Plakette, auf der ein Zebra abgebildet war. Die Aufschrift: „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“. Der Begriff Zebrastreifen war geboren.

Erst 1964 wurde der Zebrastreifen dann gesetzlich in § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert – ab jetzt mussten Fahrzeugfahrende am Fußgängerüberweg anhalten! Neben den auffälligen Markierungen auf der Fahrbahn sind Fußgängerüberwege heutzutage auch durch Beschilderung zu kennzeichnen und zu beleuchten. 

Unfallgefahr Zebrastreifen     

Auch wenn die Anzahl an Verkehrstoten in Deutschland seit Jahrzehnten sinkt, starben 2020 im Straßenverkehr dennoch insgesamt 376 Fußgänger. Und davon einige auch an Fußgängerüberwegen: Das Statistische Bundesamt meldete 2020 allein 3.855 Verunglückte auf Zebrastreifen innerhalb von Ortschaften. Davon verunglückten 11 tödlich, und 637 Menschen wurden schwer verletzt. 

Damit alle Verkehrsteilnehmende Zebrastreifen sicher überqueren, folgt jetzt eine kleine Regel-Safari – denn für Autofahrende, Fahrradfahrende oder zu Fuß Gehende gilt es, verschiedene Besonderheiten im Hinblick auf den Zebrastreifen zu beachten. 

Für Auto- und Motorradfahrende: bei Fuß statt Bleifuß     

Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, hat nach § 26 der StVO zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen an Zebrastreifen das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Deshalb gilt es, in gemäßigter Geschwindigkeit heranzufahren und – wenn nötig – anzuhalten, wenn sich Personen dem Fußgängerüberweg nähern. 

Staut sich der Verkehr, müssen Fahrzeuge vor dem Zebrastreifen halten, um diesen stets frei zu halten. Außerdem gilt ein Überholverbot in Zebrastreifennähe, und Halten und Parken sind bis zu fünf Meter vor dem Fußgängerüberweg verboten. 

Wer am Übergang nicht anhält und damit einen Fußgänger am Überqueren hindert, riskiert ein Bußgeld von 80 Euro. Werden dabei zudem andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, muss man sogar mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Andere Länder, andere Sitten

Auch wenn in vielen Ländern außerhalb Deutschlands Zebrastreifen die Fahrbahn zieren, können zu Fuß Gehende nicht selbstverständlich davon ausgehen, den Vortritt zu bekommen. Denn mancherorts verstehen Autofahrende die Straßenmarkierung eher als gut gemeinten „Hinweis“. Es gilt also – wie immer im Straßenverkehr –, wachsam zu sein und für andere Verkehrsteilnehmende mitzudenken. 

Passanten: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Auch wenn zu Fuß Gehende an Zebrastreifen Vorrang haben – sie sollten bei jeder Nutzung sorgfältig auf den Straßenverkehr achten. Statt aufs Smartphone blicken sie also zunächst nach links und dann nach rechts, bevor sie die Straße überqueren. Wer besondere Vorsicht walten lassen möchte, der kann bei einem sich nähernden Fahrzeug Blickkontakt mit der Person hinter dem Steuer aufnehmen und auf diese Weise sicherstellen, nicht übersehen zu werden. 

Achtung, Ausnahme! Besondere Vorsicht gilt bei Zebrastreifen, die baulich von der Fahrbahn getrennte Schienen kreuzen – denn wo Schienenfahrzeuge auf einem eigens dafür angelegten Gleiskörper und nicht auf der Straße fahren, müssen sie nicht auf Passanten warten, die die Schienen überqueren wollen. Hier gilt es, zu warten, bis die Straßenbahn vorbeigefahren ist. 

Fahrradfahrende: Wer sein Rad liebt, der schiebt.

Bei Radfahrenden gilt: Nur wer absteigt und das Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt, hat Vorrang.

Wichtig: Wenn Sie auf einem Radweg neben der Straße fahren, kann es sein, dass ein Zebrastreifen nicht nur über die Straße führt, sondern auch über den von Ihnen genutzten Fahrradweg. In diesem Fall haben zu Fuß Gehende Vorrang und Sie müssen anhalten.

Eine kleine Insel im Straßenverkehr mit anderen Regeln

Neben Zebrastreifen gibt es auch Querungshilfen – das sind bauliche Einrichtungen, die zu Fuß Gehenden das Überqueren einer Straße erleichtern sollen. Aber Achtung! Nur bei Zebrastreifen haben Autos zu warten. An Verkehrsinseln ist es andersherum.

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