Wie es anfing, wie es läuft: Die Geschichte der Verkehrssicherheit in Deutschland

Der Vorläufer der Straßenverkehrs-Ordnung trat 1910 in Kraft – wie hat sich die StVO seitdem entwickelt?

09. August 2022
5 Minuten

Als Ende des 19. Jahrhunderts erstmals Autos auf deutschen Straßen unterwegs waren, war der Verkehr größtenteils noch nicht reguliert und die neuen Fahrzeuge daher für viele Verkehrsteilnehmende vor allem eine Gefahrenquelle. Erst 1910 trat der erste Regulierungsversuch im Deutschen Kaiserreich in Kraft – ein Vorläufer der heutigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Doch was wurde darin festgelegt? Und wie ging es dann weiter? „Runter vom Gas“ wirft einen Blick auf die Geschichte der Verkehrssicherheit – von den Anfängen bis in die Gegenwart.

Verkehrssicherheit ist ein dynamischer Prozess, denn mit neuen Voraussetzungen und Fahrzeugen auf den Straßen – wie zum Beispiel E-Bikes – ergeben sich neue Herausforderungen. Dabei stets im Fokus: der Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.

Doch der stand nicht immer im Mittelpunkt – am Anfang des Automobilverkehrs herrschte eher Chaos auf den Straßen und Autos waren nicht jedermanns Sache.

Einfach drauflos: Verkehr um 1900

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es auf den Straßen ein nicht reguliertes Verkehrsgewühl aus zu Fuß Gehenden, Fahrradfahrenden, Kutschen, Pferden, Pferdebussen oder Pferdebahnen – was schon ohne das Automobil eine gewisse Unfallgefahr mit sich brachte. „Die Straße war einfach öffentlicher Raum und keine reine Verkehrsfläche – man kann sagen, es herrschte für alle Parteien Bewegungsfreiheit“, erklärt Verkehrsexperte Heiner Monheim gegenüber „Runter vom Gas“.

Gerade im ländlichen Raum – wo man anders als in der Stadt nicht an das hohe Verkehrsaufkommen gewöhnt war – war das Auto bis etwa zum Beginn des Ersten Weltkrieges sogar eher kritisch gesehen, so Monheim: „Zum einen konnten sich eigentlich nur Aristokraten und reiche Leute ein Auto leisten – also die, die davor hoch zu Ross daherkamen. Und zum anderen müssen Sie sich das so vorstellen, dass die Dorfstraßen damals zum Lagern landwirtschaftlicher Gegenstände genutzt wurden und dort Hühner, Schafe und Schweine unterwegs waren. So wurden die schnellen Automobile – wir reden hier von Geschwindigkeiten von 20 bis 40 km/h – schnell zum Störenfried und an mancher Stelle sogar mit Mistgabeln vertrieben.“

1907 waren die Straßen noch dicht bevölkert mit kreuz und quer laufenden Passanten und spielenden Kindern. Eine einheitliche Verkehrsordnung gab es trotzdem in denLändern des Deutschen Kaiserreiches nicht – so sollte man zum Beispiel ab 1902 in Berlin das Abbiegen per „Handsignal“ ankündigen und durfte in Hessen nur so schnell fahren wie „ein mäßig trabendes Pferd“, also um die 15 km/h.

Um den Straßenverkehr im gesamten Deutschen Reich einheitlich zu regulieren, wurde zunächst das kaiserliche „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909 verabschiedet. Neben der amtlichen Zulassungspflicht von Automobilen wurde darin auch erstmals die Führerscheinpflicht eingeführt und großes Augenmerk auf die Regelung der Haftpflicht gelegt. Regeln rund um Blinken, Überholen oder Abbiegen sucht man hier aber vergebens. Schon im Februar 1910 wird das Gesetz von der „Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ ergänzt. Hier wurde zwischen innerorts und außerorts unterschieden sowie für Automobile innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h festgelegt. Kraftfahrzeuge, welche mehr als 5,5 Tonnen wogen, durften sogar nur 12 km/h fahren.

Zudem wurden 1909 die Beschlüsse der ersten internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Automobilverkehrs in Paris, umgesetzt. Das hatte zur Folge, dass erste international gültige Verkehrsschilder, die man als „Warnungstafeln“ bezeichnete, eingeführt wurden. Diese waren kreisrund, blau mit weißer Schrift und sollten Fahrzeugführende auf Gefahren wie Querrinnen, Bahnübergänge, Straßenkreuzungen oder Kurven hinweisen.

Freie Fahrt: die 1930er-Jahre

1929 waren im Deutschen Reich zum ersten Mal über eine Million motorisierte Fahrzeuge unterwegs. Doch noch bis in die 30er-Jahre wimmelte es von Fußgängern, die auf der Fahrbahn gingen oder standen. „Deshalb machte die Reichsstraßenverkehrsordnung vom 1. Oktober 1934 unter anderem den ,Verkehrsfluss‘ zur Priorität, also den Autoverkehr durch flüssigen Straßenverkehr zu fördern“, erklärt Monheim. „Der Autoverkehr hatte damit erstmals Vorfahrt vor Fußverkehr, Radverkehr und anderen Nutzungen.“

Um die Motorisierung zu fördern, wurde dann bereits im November 1937 die Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – kurz Straßenverkehrs-Ordnung – beschlossen. Darin wurde zum Beispiel:

  • Festgelegt, dass alle Teilnehmenden am öffentlichen Straßenverkehr sich so zu verhalten haben, dass der Verkehr nicht gefährdet wird. Damit wurde erstmals bereits die Gefährdung des Verkehrs und nicht erst die Schädigung strafbar (§ 1).
  • Bestimmt, dass zu Fuß Gehende die Gehwege benutzen müssen und Fahrbahnen und andere nicht für den Fußgängerverkehr bestimmte Straßenteile auf dem kürzesten Wege quer zur Fahrtrichtung und ohne Aufenthalt zu überschreiten seien (§ 37).
  • Festgehalten, dass Fahrräder „an beiden Seiten der Tretteile (Pedale) Rückstrahler von gelber Färbung führen“ müssen (§ 25) und Radfahrende vorhandene Radwege benutzen müssen. Ohne Radfahrwege galt es, die äußerst rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten (§ 27).

Die StVO von 1937 blieb – mit stetigen Novellen des Gesetzes – grundsätzlich bis 1971 in der BRD in Kraft.

Mehr Regeln: die StVO 1971

1970 kamen in Deutschland 21.332 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben – mehr als jemals zuvor oder danach. Ein trauriger Höhepunkt. Am 1. März 1971 trat wieder eine novellierte StVO in Kraft mit vielen neuen Regeln, die heute oft selbstverständlich scheinen. Von nun an galt unter anderem:

  • Blinkerpflicht. Wer abbiegen wollte, musste dies nach § 9 (1) nun rechtzeitig und deutlich mit dem „Fahrtrichtungsanzeiger“ ankündigen. Gleiches galt nach § 5 (4) fürs Überholen.
  • Rettungsgassenpflicht. Nach § 18 (9) waren Autofahrende von nun an verpflichtet, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen für Polizei und Hilfsfahrzeuge eine freie Gasse zu bilden.
  • Haltepflicht. Mit § 41 wurde das Stoppschild eingeführt, welches ein unbedingtes Haltegebot festschreibt. Um das rot-weiße, achteckige Schild der Bevölkerung näherzubringen, wurden Kampagnen gestartet – unter anderem gab es sogar eine Briefmarke mit dem Stopp-Symbol darauf.

Immer sicherer: die StVO heute

Seitdem entwickelte sich die Straßenverkehrs-Ordnung immer weiter – bis heute. Ein paar weitere spannende Stationen:

  • 1972 wird das Tempolimit 100 auf Landstraßen eingeführt.
  • 1973 sind nur noch maximal 0,8 Promille hinterm Steuer erlaubt.
  • 1974 wird die Autobahn-Richtgeschwindigkeit auf 130 km/h festgesetzt.
  • 1976 werden Motorradfahrende zum Helmtragen verpflichtet.
  • 1984 tritt die allgemeine Gurtpflicht in Kraft.
  • 2001 wird das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung verboten und die Promillegrenze auf 0,5 festgesetzt.

Novelle um Novelle (so heißen die Ergänzungen zu einer bestehenden Verordnung) wird so die StVO neuen Gegebenheiten angepasst. Auch aktuell. So gilt zum Beispiel seit April 2020, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und E-Scooter-Fahrenden einen Mindestabstand von zwei Metern (außerorts) und 1,5 Meter (innerorts) einhalten müssen. Bisher war nur ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. Zudem führte ein neues Verkehrszeichen ein „Überholverbot von Zweirädern“ ein.

Seit dem 9. November 2021 greift ein neuer Bußgeldkatalog, der eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Wer jetzt beispielsweise keine Rettungsgasse bildet, muss künftig zusätzlich zum Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg auch mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Und das Abstellen im Halteverbot kostet jetzt 55 statt 15 Euro.

Schaut man in die Statistik, sterben in Deutschland immer weniger Menschen bei Verkehrsunfällen. 2021 waren es laut vorläufigen Erhebungen des Statistischen Bundesamts 2.569 Menschen. Das sind rund 6 Prozent weniger als 2020 (2.719 Todesopfer) und rund 16 Prozent weniger als 2019 (3.046 Todesopfer). Dieser starke Rückgang in 2020 und 2021 hängt auch mit einem zeitweisen Rückgang des Verkehrsaufkommens während der Corona-Pandemie zusammen.

Neben sichereren Autos führen auch die Regeln der StVO zu einem möglichst reibungslosen Miteinander auf den Straßen. Damit das funktioniert, wird sie immer weiter angepasst werden müssen. Und das tut sie.

Bilder: Gettyimages, Shutterstock