Der graue Papierführerschein gehört bald der Vergangenheit an. Zudem müssen Neuwagen ab sofort über eine Reihe technischer Sicherheitssysteme verfügen. Diese acht Regelungen treten 2022 in Kraft.
Umtausch zum EU-Führerschein
Bis 2033 müssen Schritt für Schritt alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den aktuellen fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Für Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ist der Stichtag hierfür der 19. Januar 2022. Der neu ausgestellte Führerschein hat dann eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Das betrifft aber nur das Dokument. Die damit verbundene Fahrerlaubnis gilt weiterhin unbefristet.
Wer nach Ablauf der Frist noch mit einem alten Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Wegen Engpässen bei der Terminvergabe in den Führerscheinstellen wird dieses Bußgeld aber bis zum 19. Juli 2022 nicht fällig. Übrigens: Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25 Euro.
Geschwindigkeitsassistent bei Neuwagen
High-Tech im Dienst der Verkehrssicherheit: Ab Juli kommenden Jahres müssen Hersteller alle neuen Fahrzeugtypen mit einem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (Intelligent Speed Assistance, kurz: ISA) versehen, um eine europäische Genehmigung für diesen Fahrzeugtyp zu erhalten. Die Technologie warnt vor überhöhter Geschwindigkeit, wenn das vorgegebene Tempolimit überschritten wird. Der Assistent ist standardmäßig aktiv, kann aber auch manuell deaktiviert werden. Zwei Jahre später müssen dann alle erstzugelassenen Neuwagen damit ausgerüstet sein.
Weitere Assistenzsysteme
Auch der Notbremsassistent und der Notfall-Spurhalteassistent werden zur Pflicht bei neuen Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für erstzugelassene Neuwagen. Ersterer erkennt eine drohende Kollision mit stehenden oder fahrenden Fahrzeugen und bremst dann selbstständig ab. Der Notfall-Spurhalteassistent greift in Gefahrensituationen ein, um das Fahrzeug auf der Straße zu halten. Darüber hinaus werden weitere Sicherheitssysteme vorgeschrieben. Darunter fallen beispielsweise eine sogenannte Blackbox zur ereignisbezogene Datenaufzeichnung (beispielsweise bei Unfällen) oder eine Vorrichtung zum nachträglichen Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.
Förderung von E-Autos
Hybridfahrzeuge müssen zukünftig eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, um die Voraussetzungen der Förderprogrammen zu erfüllen. Gefördert werden weiterhin nur Fahrzeuge, die maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Ab 2025 wird die Mindestreichweite auf 80 Kilometer angehoben.
Kfz-Versicherung
Ab dem 1. Januar gelten außerdem die neuen Einstufungen der Typklassen für Kfz-Versicherungen. Diese Typklassen werden regelmäßig anhand des sogenannten Schadenbedarfs für das jeweilige Fahrzeugmodell ermittelt und können je nach Einstufung zu einer Senkung oder Erhöhung des individuellen Versicherungsbeitrags führen.
Typklassen der Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherer berechnen Versicherungsbeiträge für Autofahrende mithilfe der Typklassen und anderer Kriterien. Je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wird die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die drei wichtigsten Einstufungskriterien für die Versicherten sind die Schadensfreiheitsklasse, die Typklasse und die Regionalklasse. Sie können sich jährlich ändern und zu einer Anpassung der Beiträge führen. Auch individuelle Faktoren sind ausschlaggebend dafür, wie Kfz-Versicherer Autofahrende einstufen.
Teurere Vignetten für Österreich
Das Nachbarland passt die Farbe und Preise seiner Autobahn-Vignetten an. Die neuen „Pickerl“ sind in der Farbe Marille erhältlich, die Preise steigen um 1,4 Prozent. Die Pkw-Jahresvignette kostet dann 93,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 28,20 Euro und die Zehn-Tages-Vignette 9,60 Euro. Motorradfahrende bezahlen 37,20 Euro, 14,10 Euro und 5,60 Euro. Wer sich das Aufkleben sparen möchte, kann stattdessen eine digitale Vignette erwerben.
Neue Prüfplakette
Alle Fahrzeuge, die mit einer braunen Prüfplakette unterwegs sind, müssen 2022 zur nächsten Hauptuntersuchung. Nach bestandener Untersuchung erhalten die Fahrzeuge dann eine grüne TÜV-Plakette, sie ist bis zum Jahr 2024 gültig. Neuwagen bekommen 36 Monate bis zur nächsten Hauptuntersuchung, Wohnmobile über 3,5 Tonnen nur 12 Monate. Mietwagen und Taxen sowie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ebenfalls alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Maskenpflicht
Geplant ist für 2022 außerdem eine Maskenpflicht für den Verbandskasten. Dann müssen im medizinischen Notfallset eines Pkws, Busses oder Lkws zwei Mund-Nasen-Bedeckungen mitgeführt werden. Dazu wird die entsprechende DIN-Norm angepasst und mit der Änderung der neuen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Kraft treten. Wann dies in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar.
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