Tretroller, Monowheel und Co.: Diese Regeln sollten Sie kennen

Alternative Verkehrsmittel werden auf unseren Straßen immer beliebter. Welche Regeln gelten bei deren Benutzung?

27. Juli 2022
3 Minuten

Besonders in den Sommermonaten tummeln sich in den Städten die verschiedensten Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr. Zu Fahrrädern gesellen sich Tretroller, Skateboards und Inline-Skates. Auch elektrische Gefährte wie das Monowheel sind beliebt. Wer mit diesen sicher unterwegs sein will, muss einige Dinge beachten. Schließlich darf nicht alles, was Räder hat, auch im Straßenverkehr benutzt werden.

Fortbewegungsmittel ohne Motor

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in Paragraf 24 Absatz 1, wo mit Tretrollern, Inline-Skates und ähnlichen nicht motorbetriebenen Fortbewegungsmitteln gefahren werden darf: Für die Fahrenden gelten die gleichen Regeln wie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Das bedeutet: Man darf sich zum Beispiel mit einem Tretroller auf dem Gehsteig fortbewegen, solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird. Das bedeutet auch, dass die Geschwindigkeit an die der Fußgängerinnen und Fußgänger angepasst werden muss.

Straßen und Radwege dürfen dagegen in der Regel nicht benutzt werden. Lediglich wenn außerorts kein Gehweg vorhanden ist, darf sich am linken Fahrbahnrand mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr fortbewegt werden. Zudem kann durch ein Zusatzzeichen mit entsprechendem Piktogramm das Inlineskaten ausnahmsweise auch auf ausreichend breiten Radwegen erlaubt werden. In diesem Falle müssen sich die Inlineskater am rechten Rand in Fahrtrichtung bewegen und Radfahrenden das Überholen ermöglichen. Zum besseren Schutz helfen Knie- und Ellbogenschoner sowie ein Helm, da Stürze auf Asphalt schnell zu schweren Verletzungen führen können.

In der StVO sind aber nicht alle Fortbewegungsmittel aufgelistet. Viele Fahrende bewegen sich deswegen in rechtlichen Grauzonen. Unmotorisierte Skateboards sind dafür ein beliebtes Beispiel. Sie sind vor allem in Parks oder im Straßenverkehr verbreitet, werden in der StVO aber nicht explizit genannt. Die Rechtslage ist daher nicht ganz eindeutig und die Interpretationen von Juristinnen und Juristen gehen auseinander. Die meisten sind der Auffassung, dass Skateboards im Paragrafen 24 mitgemeint sind. Skateboardfahrende dürfen ihr Brett demnach auf dem Fußweg benutzen. Andere sind aber der Meinung, dass es sich bei den Boards um Sportgeräte handelt und sie deshalb im Straßenverkehr überhaupt nicht benutzt werden dürften. Wer also auf Nummer sicher gehen will, fährt daher nur in dafür vorgesehenen Bereichen wie zum Beispiel in Skateparks. Mindestens gilt aber: Das Tempo muss dem der Fußgängerinnen und Fußgänger angepasst sein, um auch ohne Bremse in jeder Situation rechtzeitig anhalten oder ausweichen zu können.

Verkehrsregeln beachten

Nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme ist im Straßenverkehr wichtig. Auch andere grundsätzliche Regeln müssen stets von allen Verkehrsteilnehmenden beachtet werden – egal ob sie einen Führerschein haben oder nicht.

Wichtige Verkehrsregeln:

  • Vorfahrtregeln beachten
  • bei Stop- und Vorfahrtsschildern anhalten
  • an der roten Ampel halten
  • nicht unter Alkoholeinfluss fahren

Elektrisch unterwegs?

Seit einigen Jahren sind E-Scooter auch aus den deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Zu den elektrisch betriebenen Flitzern gesellen sich vereinzelt andere elektrische Gefährte wie die sogenannten Air- oder Monowheels. Dabei handelt es sich um einrädrige Fahrzeuge ohne Lenker, die ähnlich wie Hoverboards lediglich durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden.

Oftmals wissen die Fahrenden aber gar nicht, wo sie sich damit fortbewegen dürfen. Monowheels sorgen zwar für ein neuartiges Fahrgefühl, sind im deutschen Straßenverkehr aber nicht erlaubt. Monowheels sind im Verkehrsrecht nicht vorgesehen, können keine Betriebserlaubnis erhalten und sind deswegen auf unseren Straßen tabu. Wer sich mit einem elektrischen Einrad trotzdem im Straßenverkehr bewegt, macht sich strafbar, da man nicht versichert ist. Auch die private Haftpflichtversicherung kommt für etwaige Schäden nicht auf.

Im sogenannten „abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr“ dürfen Monowheels benutzt werden. Dazu zählen beispielsweise private Parkplätze, der eigene Garten oder sonstige Areale, die nicht frei für den Straßenverkehr zugänglich sind. Dabei empfiehlt es sich, einen Helm und Schoner zu tragen, da wegen der hohen Geschwindigkeit und des ungewohnten Lenkverhaltens Stürze nicht ausgeschlossen werden können.

Es gilt also: Solche motorisierten und nicht motorisierten Fortbewegungsmittel sind nicht alle für Straße und Gehweg geeignet. Wer sich mit ihnen im Straßenverkehr bewegt, muss sich an einige Regeln halten und immer Rücksicht nehmen, damit die Sicherheit aller gewährleistet ist. Gleichzeitig sind andere Verkehrsteilnehmende wie Auto- und Radfahrende dazu angehalten, aufmerksam zu sein. Personen mit Tretrollern oder Inline-Skates sind häufig auf dem Gehweg unterwegs. Sie können beim Überqueren von Straßen, an Kreuzungen und Einmündungen oder anderen unübersichtlichen Stellen plötzlich auf die Straße rollen.

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