Spielregeln für den Autokorso

Darauf sollten Fans vor und nach den Spielen im Straßenverkehr besonders achten.

05. Juli 2024
2 Minuten

Der Schiedsrichter pfeift ab. Auf den Fanmeilen und vor den Fernsehgeräten bricht Jubel aus: Die Mannschaft hat gewonnen. Jetzt wird gefeiert! Für viele Fußballfans heißt das: Ab ins Auto, Flaggen und Schals aus dem Fenster halten und hupend losfahren. Sie wollen den Erfolg mit anderen im Autokorso feiern. Was viele nicht wissen: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt keine Autokorsos.

Laut Paragraf 30 der StVO sind unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren verboten! Die meisten Polizeibeamten und -beamtinnen drücken während Großereignissen wie der Fußball-Europameisterschaft in der Regel ein Auge zu, obwohl sie ein Bußgeld von zehn Euro verlangen könnten. Aber die Toleranz hat Grenzen: „Bei aller Freude über den Sieg müssen ein paar Spielregeln eingehalten werden“, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat.

Angeschnallt bleiben – ansonsten erlischt der Versicherungsschutz

Manche Fans steigen im Siegestaumel auf den Autositz und brüllen ihre Freude aus dem Schiebedach heraus – oder klettern gleich aufs Dach. Das ist verboten: Sobald der Wagen rollt, gilt auch im Autokorso die Gurtpflicht. Und das aus gutem Grund: Schon bei geringem Tempo kann man sich tödlich verletzen.

Eine Missachtung der Anschnallpflicht gefährdet aber nicht nur die eigene Gesundheit. Wer ohne Sicherheitsgurt bei einem Unfall verletzt wird, haftet unter Umständen mit und bekommt keinen vollen Schadensersatz!

Sind Flaggen erlaubt?

Schals oder kleine Flaggen aus dem Autofenster zu halten ist dagegen kein Problem. Die Maxime lautet: Erlaubt ist, was Fahrenden nicht die Sicht nimmt sowie andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet. Große Flaggen an einer langen Stange sollten beispielsweise nicht aus dem Auto heraus geschwenkt werden. Und auch der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss eingehalten werden.

Überzieher für Blinker sind nur bedingt legal

Viele Fans klemmen kleine Fähnchen an Plastikhalterungen in die Seitenscheibe. Besonders robust sind diese Mini-Flaggen allerdings nicht. Dem Fahrtwind im Stadtverkehr halten sie zwar stand, auf der Landstraße oder Autobahn sollte man sie allerdings abnehmen, denn „sonst fliegen die Fähnchen nachfolgenden Fahrenden im schlimmsten Fall um die Ohren“, erläutert Sven Rademacher. Für die Überzieher in Landesfarben, mit denen Autofahrerinnen und Autofahrer im Fußball-Rausch gerne ihre Seitenspiegel dekorieren, gilt: Sind in den Spiegeln Blinker verbaut oder die Anzeigen für ein Assistenzsystem, dürfen diese nicht verdeckt werden.

Rote Karte für Alkohol

Wer beim Fußballgucken Bier & Co. trinkt, darf sich nicht mehr ans Steuer setzen. „Auch im Autokorso gelten für den Fahrenden die üblichen Alkoholgrenzwerte“, betont Jost Henning Kärger vom ADAC. Schon ab 0,3 Promille drohen Strafen, zudem kann die Versicherung bei einem Unfall die Leistungen kürzen oder Regress fordern. Ab 0,5 Promille können Beamte bei einer Verkehrskontrolle 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot verhängen – mindestens. Wer den Mannschaftssieg dennoch mit Alkohol genießen möchte, lässt das Auto stehen bzw. ist beim Autokorso nur als mitfahrende Person dabei.

Fotos: ACE