Sicher auf der Landstraße – zu Fuß und auf dem Rad

Zu Fuß Gehende, Rad- und Pedelecfahrende werden bei Landstraßenunfällen oft schwer verletzt. So kommen alle sicher an.

16. Februar 2022
3 Minuten

Unfälle auf Landstraßen sind oft besonders folgenschwer für alle Beteiligten. Statistisch gesehen ist das Risiko, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden für Fußgängerinnen und Fußgänger, Rad- und Pedelecfahrende auf Landstraßen um ein Vielfaches höher als innerorts. Die Gründe: Oft fehlen baulich getrennte Geh- und Radwege, weshalb sie die Fahrbahn benutzen müssen. Zudem sind dort die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden besonders hoch. Wer die folgenden Tipps und Hinweise beachtet, kann dazu beitragen, dass alle sicher ankommen – egal, ob man mit oder ohne Motor unterwegs ist.

Dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger Landstraßen benutzen?

Ja. Generell müssen zu Fuß Gehende gemäß Straßenverkehrs-Ordnung vorhandene Gehwege benutzen. Hat eine Straße keinen baulich getrennten Gehweg und auch keinen Seitenstreifen, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies häufig der Fall. Dabei gilt: Sofern es zumutbar ist, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger den linken Fahrbahnrand benutzen. So sind sie für entgegenkommende Fahrzeuge leichter erkennbar. Grundsätzlich dürfen sie nebeneinandergehen. Sofern es jedoch die Verkehrslage erfordert oder bei Dunkelheit beziehungsweise schlechten Sichtverhältnissen, müssen sie einzeln hintereinandergehen. 

2020 verunglückten hierzulande 11.854 Radfahrende sowie 1.178 Fußgängerinnen und Fußgänger bei Unfällen auf Außerortstraßen, 253 von ihnen tödlich.

Müssen Rad- und Pedelecfahrende auf dem Radweg fahren?

Ja, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen einen Radweg kennzeichnet, besteht Nutzungspflicht. Andernfalls müssen sie generell die Fahrbahn benutzen. Ausnahmen gelten für Kinder. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Jahr dürfen sie dort fahren. Letzteres gilt auch für die erwachsene Begleitperson von Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr.  Eine Radtour auf Landstraßen mit jüngeren Kindern sollte man daher auf Strecken mit durchgehend baulich getrennten Geh- und Radwegen beschränken, oder man bringt den Nachwuchs in einem ausreichend großen Fahrradanhänger unter.  

Ausnahme: S-Pedelecs

Sogenannte S-Pedelecs unterstützen den Fahrenden beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Dementsprechend werden sie nicht als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder eingestuft. Damit dürfen sie auch außerorts nicht auf Radwegen gefahren werden, außer ein zusätzliches Schild erlaubt dies. 

Rad- und Pedelecfahrende dürfen nebeneinanderfahren, jedoch nur, wenn sie dadurch den übrigen Verkehr nicht behindern. Der Kraftverkehr ist auf Landstraßen meist mit deutlich höherer Geschwindigkeit als Radfahrende unterwegs. Darum sollten Radfahrende außerorts hintereinander und je nach Fahrbahnbeschaffenheit möglichst nah entlang des rechten Fahrbahnrandes fahren. So bleibt schnelleren Verkehrsteilnehmenden mehr Platz zum Überholen mit ausreichend Seitenabstand.

Wer auf dem Pedelec unterwegs ist, sollte sich der Kraft des Hilfsmotors und des höheren Gesamtgewichts bewusst sein. Beides beeinflusst das Fahrverhalten im Vergleich zum klassischen Fahrrad. Am besten macht man sich im geschützten Raum mit dem Fahrzeug vertraut, bevor man auf große Tour geht. Und natürlich gilt insbesondere hier: Helme schützen bei Stürzen vor schweren Kopfverletzungen.  

Worauf müssen Autofahrerinnen und Autofahrer achten?

Auf vielen Landstraßen sind die Fahrstreifen nicht baulich voneinander getrennt, die Fahrbahnränder sind nicht immer gut ausgebaut und es kann daher vorkommen, dass sich Radfahrende nicht immer ganz rechts halten können. Schwer einsehbare Kurven, Hügel bzw. Senken und Kreuzungen bergen ebenfalls Unfallrisiken für alle Verkehrsteilnehmenden. Deshalb müssen Autofahrende, hier besonders aufmerksam fahren. Das gilt vor allem dann, wenn ungeschützte Verkehrsteilnehmende unterwegs sind. Autofahrende müssen ihre Geschwindigkeit zum Beispiel jederzeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen. Überholt werden darf nur, wenn währenddessen eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Es gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit. Laut Empfehlung des DVR sollen mindestens 700 Meter Sicht möglich sein, um die Strecke und vor allem den Gegenverkehr zu überblicken. Übrigens: Das entspricht auf gerader Strecke rund 14 Leitpfosten am Straßenrand. In Kurven werden Leitpfosten übrigens auch in deutlich kürzeren Abständen aufgestellt. Wer zu Fuß Gehende oder Rad- beziehungsweise Pedelecfahrende überholt, muss außerorts einen seitlichen Mindestabstand von zwei Metern einhalten, um sie nicht zu gefährden. Ist dies nicht möglich, muss auf das Überholen verzichtet werden. Dieser Seitenabstand gilt übrigens auch, wenn zum Beispiel ein Motorrad oder ein anderes einspuriges Fahrzeug überholt werden soll.

An welchen Stellen ist das Unfallrisiko besonders hoch?

Kuppen, Senken und Kurven schränken die Sichtweite ein. Dahinter tauchen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rad- und Pedelecfahrende scheinbar unvermittelt auf. Aus leicht zu übersehenden Zufahrten wie Feld- oder Waldwegen können sie unerwartet auf den Fahrstreifen einbiegen. Umso wichtiger ist es für Autofahrende, ihre Geschwindigkeit stets an die Sicht- und Straßenverhältnisse anzupassen. So bleibt im Ernstfall genug Zeit zum Reagieren. Das gleiche gilt auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende, die an schwer einsehbaren Stellen besonders vorsichtig sein müssen. Achtung auch vor Glätte auf der Fahrbahn: Sie wird nicht nur durch Schnee und Eis verursacht, sondern auch durch Nässe, feuchtes Laub oder die Mischung von Regen und Schmutz, den landwirtschaftliche Maschinen hinterlassen. 

Sichtbarkeit heißt Sicherheit.

Die Besonderheiten von Landstraßen erfordern von allen Verkehrsteilnehmenden besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Die geltenden Verkehrsregeln - einschließlich der Geschwindigkeitsbegrenzungen - zu beachten, versteht sich von selbst. Dazu gehört auch, dass Fahrrad oder Pedelec über alle vorgeschriebenen Leuchten und Reflektoren verfügen. Darüber hinaus können zu Fuß Gehende, Rad- und Pedelecfahrende ihre Sicherheit erhöhen, indem sie Kleidung und Accessoires mit fluoreszierenden und retroreflektierenden Materialien tragen, etwa eine Warnweste. So sind sie für andere Verkehrsteilnehmende besser und früher sichtbar.

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