Auf Landstraßen haben Unfälle häufig schwere Folgen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind 2018 1.867 Menschen auf Außerortsstraßen (ohne Autobahnen) gestorben – mehr als die Hälfte aller Getöteten im Straßenverkehr (57 %). Und das, obwohl sich auf Landstraßen lediglich jeder vierte Unfall mit Personenschaden ereignete (24,3 % beziehungsweise 75.060 Unfälle).
Landstraßen erfordern besondere Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Auf Außerortsstraßen begegnen sich Verkehrsteilnehmer unterschiedlichster Art mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten: von Autofahrern, Motorradfahrern über Fahrer von Erntefahrzeugen bis hin zu Radfahrern, Fußgängern und Reitern. In den meisten Fällen sind die Fahrbahnen nicht baulich voneinander getrennt und manchmal auch nicht so gut ausgebaut – besonders in den Randbereichen. Hinzukommen Kurven, Senken und Erhöhungen, die das Fahren anspruchsvoll machen und auch die Sicht einschränken. Beim Abkommen von der Fahrbahn haben Landstraßenunfälle häufig aufgrund von Baumbestand gravierende Folgen.
1.867 Menschen starben 2018 bei Verkehrsunfällen auf Landstraßen – 57 Prozent aller Verkehrstoten.
Glätte droht nicht nur bei Minusgraden
Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, dass Hindernisse unvermittelt hinter engen Kurven, Kuppen oder größeren, die Sicht behindernden Fahrzeugen auftauchen. Und: Im Winter sorgen Schnee und Eis für glatte Straßen. Doch in kalten schattigen Senken oder auf zugigen Brücken kann sich auch im Frühjahr Glätte bilden. Im Herbst droht Gefahr durch nasses Laub. Auch gelangt von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen nicht nur zur Erntezeit oft Erde auf die Fahrbahn. Kommt Regen hinzu, verwandelt sich die Straße in eine gefährliche Rutschbahn: Es droht die sogenannte „Bauernglätte“.
Diese fünf Fehler führen auf Landstraßen am häufigsten zu Unfällen mit Personenschaden
Viele Fahrer ignorieren die Verkehrsregeln auf Landstraßen und begehen leichtfertige Fehler. Die Folge: zahlreiche Unfälle mit verheerenden Folgen. Die häufigsten Verfehlungen im Jahr 2018, die zu Unfällen mit Personenschaden auf Landstraßen führten, waren:
- 1.Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit (19.957)
- 2.Missachtung der Vorfahrt/des Vorrangs (11.953)
- 3.Abstandsfehler (11.529)
- 4.Falsche Straßenbenutzung (7.373)
- 5.Mangelnde Verkehrstüchtigkeit (6.296)
Mit angepasster Geschwindigkeit fahren
Aus den Unfallzahlen des Statistischen Bundesamts geht hervor, dass auf Landstraßen die Hauptursache für Unfälle mit Personenschaden das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist. Grundsätzlich müssen Fahrer bedenken: Auch wer sich an das vorgeschrieben Tempolimit hält, kann zu schnell sein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Höchstwerte, die nur bei optimalen Bedingungen gelten. Das bedeutet: Je nach Verkehrslage, Wetter, Sichtverhältnissen und Straßenbeschaffenheit müssen Fahrer das Tempo entsprechend reduzieren. In der Dämmerung sollten Verkehrsteilnehmer auch das Risiko von Wildwechsel bedenken.
Die richtige Biege machen
Feldwege, Waldpfade sowie kleinere Straßen: Es gibt viele Zufahrtsmöglichkeiten an Landstraßen. Das erfordert von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit – vor allem beim Einbiegen und Abbiegen beziehungsweise beim Gewähren der Vorfahrt und des Vorrangs. Ein Beispiel: Will der Fahrer eines langsamen Erntefahrzeugs auf eine Landstraße einbiegen, muss er sich vergewissern, dass der Weg frei ist und dass gefahrloses Einbiegen möglich ist. Auf Landstraßen sind Pkw, Motorräder und Co. bis zu maximal 100 km/h schnell – kommt es zur Kollision mit einem einbiegenden Fahrzeug, sind die Folgen fatal. Fahrer auf der Landstraße sollten wiederum grundsätzlich bremsbereit sein. Dadurch beugen sie gefährlichen Situationen vor und können auf Fehler von einbiegenden Fahrern reagieren.
Ausreichend Sicherheitsabstand halten
Eine weitere häufige Ursache für Unfälle auf Landstraßen ist zu geringer Abstand zum Vordermann. Um jederzeit rechtzeitig reagieren zu können, gilt die Faustregel „halber Tacho“. Das heißt: Der Abstand sollte mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern betragen, zum Beispiel 25 Meter bei Tempo 50.
Im Zweifel nicht überholen
Auf Landstraßen kommt es wegen misslungener Überholvorgänge immer wieder zu schweren Unfällen. Die Rechtslage ist eindeutig: Überholen darf nur, wer sicherstellt, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs und jede Gefährdung ausgeschlossen sind. Konkret bedeutet das: Will ein Autofahrer ein Fahrzeug überholen, dass mit 70 km/h unterwegs ist, benötigt er dafür unter Ausschöpfung der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eine Strecke von etwa 350 Metern – sofern er vor und nach dem Überholen die erforderlichen Sicherheitsabstände einhält. Weil der Pkw-Fahrer mit aufkommendem Gegenverkehr rechnen muss, sollte er mindestens die doppelte Strecke, also 700 Meter, einsehen können. Grundsätzlich immer Geduld bewahren und im Zweifel aufs Überholen verzichten.
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