Gefahren, Promillegrenzen und Bußgelder bei Alkohol auf dem Fahrrad

Betrunken Rad fahren: Wie gefährlich ist es, ab wann macht man sich strafbar? Alles zu Promillegrenzen und Bußgeldern.

19. Oktober 2026
5 Minuten

Die gemeinsame Fahrradtour an Feiertagen wie dem Vatertag hat für viele Tradition: mit der Familie oder Freundinnen und Freunden Ausflüge unternehmen, das gute Wetter genießen und unterwegs Rast in Biergärten oder beim Picknick machen. Dabei kann auch Alkohol eine Rolle spielen – mit entsprechendem Risiko, wenn es danach wieder aufs Fahrrad geht. Bereits ab 0,3 Promille können bei Ausfallerscheinungen Konsequenzen drohen – und diese Grenze ist schnell erreicht: Eine Frau mit 60 kg erreicht die 0,3 Promillegrenze bereits mit 0,1 l Wein oder 0,3 l Bier, ein Mann mit 80 kg erreicht 0,3 Promille mit 0,2 l Wein oder 0,5 l Bier.

Wochenenden und Feiertage bergen besonders hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden

Besonders an Wochenenden und Feiertagen steigt das Risiko für alkoholbedingte Verkehrsunfälle enorm: Allein am Vatertag / Christi Himmelfahrt 2025 registrierte das Statistische Bundesamt 327 Unfälle unter Alkoholeinfluss aller beteiligten Verkehrsteilnehmenden – und damit dreimal so viele, wie an einem durchschnittlichen Tag. Und auch in den Jahren davor kam es am Vatertag regelmäßig zu einem Höhepunkt der Unfallzahlen (2024: 289 Unfälle im Vergleich zu einem Tagesdurchschnittswert von 95 Unfällen unter Alkoholeinfluss; 2023: 340 Unfälle; 2022: 319 Unfälle).

Der Anteil von Radfahrenden, die Alkoholunfälle verursachen, steigt

Der Radverkehr in Deutschland nimmt zu und der Anteil der Alkoholunfälle bei Radfahrenden steigt ebenfalls. Im Jahr 2024 lagen sie mit 34 Prozent nur knapp hinter den Autofahrenden, die die meisten Alkoholunfälle verursachten (39 Prozent). Von den 34 Prozent war fast knapp jede dritte Person mit einem Pedelec unterwegs (11 Prozent). 23 Prozent nutzten ein klassisches Fahrrad.

„Bei den Radfahrenden handelt es sich leider um einen Langzeittrend, denn der prozentuale Anteil der alkoholisierten Radfahrenden unter den Verursachern ist in den letzten 20 Jahren stark gestiegen (von 22 % im Jahr 2004 auf 34 % im Jahr 2024). Teil unserer Präventionsarbeit ist eine eindringliche und dauerhafte Aufklärung über die Wirkungen von Alkohol im Straßenverkehr und über die entsprechenden Rechtsfolgen.“ - Helmut Trentmann, Präsident des BADS

Wie gefährlich ist es, betrunken Rad zu fahren?

Auch geringe Mengen an Alkohol zeigen bereits Auswirkungen. Die Promillegrenze für Radfahrende gibt es nicht ohne Grund. Folgende Effekte verschlechtern die Voraussetzungen, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen:

  • Sinne und Wahrnehmung sind eingeschränkt.
  • Die Aufmerksamkeit ist vernebelt.
  • Die Reaktionszeit ist verlangsamt.
  • Die Gefahreneinschätzung ist getrübt.
  • Der für das Radfahren wichtige Gleichgewichtssinn ist beeinträchtigt. 

Welche Promillegrenze gilt beim Radfahren?

Schon ab 0,3 Promille kann Radfahren strafbar sein, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrende nach der Rechtsprechung auch ohne Ausfallerscheinungen als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat. In einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2025 gaben nur 17 % der Befragten die korrekten 1,6 Promille an, während der Rest keine Einschätzung abgeben konnte oder einen falschen Wert angab, wobei 43 % einen Wert von 0,5 Promille nannten.

Sie möchten genauer einschätzen können, wie viel Promille Sie nach welchen Getränken etwa haben? Einen Promillerechner bietet zum Beispiel der ADAC an. Dieser berechnet auf Basis von Geschlecht, Alter und Gewicht sowie Getränk und Menge die Promillezahl. Wichtig zu beachten: Die Ergebnisse von Promillerechnern wie diesem sind lediglich ein Orientierungswert – Auswirkungen von Alkohol können sich von Person zu Person unterscheiden und können auch keine sicheren Aussagen zur tatsächlichen Fahrtüchtigkeit machen.

Strafbarkeit bereits ab 0,3 Promille möglich

Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, ist ab einer Alkoholkonzentration von 0,3 Promille im Blut „relativ fahruntüchtig“. Wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien auftreten oder ein Unfall verursacht wird, dann kann schon ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Alkohol und Radfahren: Ab 1,6 Promille gelten Radfahrende als „absolut fahruntüchtig“

Man geht davon aus, dass eine Person ab 1,6 Promille definitiv nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann und damit „absolut fahruntüchtig“ ist, unabhängig davon, ob es zu Ausfallerscheinungen kommt oder nicht.

1,6 Promille auf dem Fahrrad: Das sind mögliche Konsequenzen

Ab 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut ist Fahrradfahren auch unabhängig von Ausfallerscheinungen strafbar und zieht bei einer Verkehrskontrolle eine Strafanzeige mit den folgenden Konsequenzen nach sich:

  • zwei Punkte in Flensburg
  • Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatsgehalts
  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Promillewerte und ihre Wirkung

Die wichtigsten Infos über Promillegrenzen, Restalkohol und mögliche Strafen finden Sie hier.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU meist ab 1,6 Promille an. Diese muss in einem bestimmten Zeitraum absolviert werden. Sie soll sicherstellen, dass die betroffene Person künftig keine Gefahr mehr für sich und andere im Straßenverkehr darstellt. Besteht die Person die MPU nicht, wird ihr die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen. Sobald der Eindruck entsteht, dass die Person Alkohol und Radfahren nicht voneinander trennen kann, können Behörden sogar ein Radfahrverbot aussprechen.

Diese Promillegrenzen gelten bei Pedelecs und S-Pedelecs

Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h sind klassischen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt, da sie mit einer vergleichbaren Geschwindigkeit fahren. Die Regelungen für Fahrräder gelten damit auch für Pedelecs.

Anders verhält es sich allerdings mit S-Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h, da diese aufgrund der höheren Geschwindigkeit Kraftfahrzeuge sind. Für Menschen, die S-Pedelecs nutzen, gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Kfz-Fahrende: 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) und 1,1 Promille (Straftat). Eine Straftat kann auch schon unterhalb von 1,1 Promille vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen und dadurch relative Fahruntüchtigkeit besteht.

Übersicht über Bußgelder und die Alkoholgrenzen

BeschreibungFolgenMögliche Sanktionen
Mit 0,3 Promille oder mehr Fahrrad oder E-Bike (bis 25km/h) gefahrenStrafanzeige bei Ausfallerscheinungen, die durch Alkohol aufgetreten sind
Mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad oder E-Bike (bis 25 km/h) gefahrenStrafanzeige2 bis 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU

Mit einem S-Pedelec (E-Bike bis 45 km/h, einem Kfz gleichgestellt):

BeschreibungFolgenMögliche Sanktionen
1. Verstoß gegen die 0,5-PromillegrenzeBußgeldverfahren500 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
2. Verstoß gegen die 0,5-PromillegrenzeBußgeldverfahren1.000 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
3. Verstoß gegen die 0,5-PromillegrenzeBußgeldverfahren1.500 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)*Strafanzeige2 bis 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU

* Gilt für alle Fahrzeugführenden.

Was gilt, wenn man das Fahrrad betrunken schiebt?

Strafbar macht sich nicht, wer alkoholisiert ist und sein Fahrrad schiebt. Dennoch ist es ratsam, bei Ausfallerscheinungen das Fahrrad komplett stehen zu lassen, also wenn es zum Beispiel schwerfällt, das Fahrrad geradeaus zu schieben oder festzuhalten. Im Falle einer Gefährdung anderer oder eines Unfalls haftet auch die zu Fuß gehende Person. Wie Sie von der Party oder einem Fest sicher nach Hause kommen, erfahren Sie hier.

Fazit: Sicherheit auch auf dem Fahrrad ernst nehmen

Die Forschung zeigt, dass ab Werten von über 0,8 Promille deutlich mehr von sonst eher seltenen groben Fahrfehlern im Vergleich zu nüchternen Radfahrenden zu beobachten sind. Ab etwa 1,1 Promille ist die „absolute“ Fahruntüchtigkeit erreicht.

Laut Rechtsprechung beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit bei motorisiert fahrenden Personen ab 1,1 Promille BAK, bei Radfahrenden ab 1,6 Promille.

Umso wichtiger ist es, dass sich das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gefahren von Alkohol auf dem Fahrrad ändert und diese unabhängig von Promillegrenzen und drohenden Konsequenzen ernst genommen werden. Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Deshalb gilt auch auf dem Fahrrad: Wer trinkt, fährt nicht.

Bilder: Shutterstock, #mehrAchtung