Gelbe Warnleuchten, teils mehrere Begleitfahrzeuge, geringe Geschwindigkeit: Sondertransporte sind im Straßenverkehr besonders abgesichert unterwegs. Diese Vorkehrungen schützen aber nicht nur die Transportkolonne selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende, erläutert Uta Alborn. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet sie im Familienbetrieb August Alborn, einem auf Sondertransporte spezialisierten Unternehmen aus Dortmund. Dort kümmert sich Uta Alborn nicht nur um die Personalthemen, sondern fährt auch selbst. Vom normalen Lkw über den Autokran bis hin zum Schwerlastzug – die Unternehmerin besitzt die notwendige Fahrerlaubnis und Sonderlizenzen für alle Fahrzeugklassen und Transporte.
Sondertransporte: Auf die Größe kommt es an
Ist ein Sondertransport automatisch ein Schwertransport? Nicht ganz – auch wenn die Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden. In Deutschland unterscheidet die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwischen vier Arten sogenannter Sondertransporte:
- Schwertransporte, die aufgrund ihres Gewichts nicht den Vorgaben der StVO entsprechen.
- Großraumtransporte, die wegen ihrer Maße nicht StVO-konform sind.
- Großraum- und Schwertransporte, die gemäß der StVO sowohl zu groß als auch zu schwer sind.
- Langtransporte, deren Länge mehr als 20 Meter beträgt.
Das heißt: Nicht jeder Sondertransport ist ein Schwertransport – aber jeder Schwertransport ein Sondertransport.
Sondertransport in Sicht? Geschwindigkeit verringern!
„Achtsamkeit ist für alle Verkehrsteilnehmenden das oberste Gebot“, betont Alborn. Nicht nur von den Fahrerinnen und Fahrern in Transportkolonnen ist höchste Konzentration gefragt, auch andere Verkehrsteilnehmende sollten allzeit achtsam unterwegs sein: „Begleitfahrzeuge mit Gelblicht weisen immer auf etwas hin. Wenn ich so ein Fahrzeug sehe, muss ich mein Fahrverhalten entsprechend anpassen.“ Konkret bedeutet dies:
- Die Geschwindigkeit verringern und langsam an das Begleitfahrzeug heranfahren.
- Genau hinschauen – fährt das Fahrzeug mit einem oder mehreren leuchtenden Verkehrszeichen und was ist darauf zu sehen?
Mit wie vielen Begleitfahrzeugen Sondertransporte unterwegs sind, hängt unter anderem von den behördlichen Auflagen entlang der genehmigten Strecke ab. „An einem Transport können mehrere unterschiedliche Begleitfahrzeuge (BF3), mit oder ohne polizeiersetzende Begleitfahrzeuge (BF4), beteiligt sein“, erläutert Alborn. „Diese Fahrzeuge haben nicht nur auf dem Dach, sondern an drei bzw. vier Seiten des Fahrzeuges Verkehrszeichen, die so angepasst werden, wie es in den Streckengenehmigungen steht.“
Verkehrszeichen auf den Begleitfahrzeugen beachten
Für alle auf den Begleitfahrzeugen leuchtenden Verkehrszeichen – sogenannte Wechselverkehrszeichen (WVZ) – gilt: Sie haben temporär Vorrang vor den statischen Schildern am Straßenrand und Verkehrsteilnehmende müssen sich daran halten. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn auf einem Wechselverkehrszeichen ein Überholverbot angezeigt wird, gilt dieses – auch dann, wenn auf der Strecke normalerweise überholt werden darf. Wer sich über die Wechselverkehrszeichen hinwegsetzt, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld bis hin zum Fahrverbot, sondern gefährdet vor allem sich und andere. „Doch leider erleben wir es bei unseren Transporten immer wieder, dass Autofahrende die Begleitfahrzeuge ignorieren“, berichtet Alborn. „Und dann sitzen sie hinter dem Lastzug fest und merken, dass sie nicht weiterkommen, beispielsweise weil der Transport zu breit ist.“
Überholverbot missachtet? Das wird teuer!
Wer ein Überholverbot ignoriert, muss mit mindestens 70 Euro büßen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Sind während des unerlaubten Überholvorgangs zudem andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, wird es deutlich teurer. Neben einem Bußgeld in Höhe von 278,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot drohen je nach Situation weitere Geldstrafen, der Führerscheinentzug sowie bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Einem Sondertransport nicht gedankenlos hinterherfahren
Vor allem bei Brückenüberfahrten kann es für alle Beteiligten riskant werden, wenn zusätzliche Autos folgen. „Bei besonderen Transporten kommt es durchaus vor, dass das Fahrzeug nur alleine über eine Brücke fahren darf“, erläutert Alborn. „Auch dafür gibt es strenge Behördenvorgaben: Fahrgeschwindigkeit oder genutzte Fahrspur – all dies sind Auflagen, an die sich Transportunternehmen halten müssen.“
Streckensperrungen: freie Fahrt nur für Transporte
Wenn Straßenabschnitte oder Kreuzungen für einen Sondertransport gesperrt werden, heißt es für andere Verkehrsteilnehmende: warten. „Außer dem Transport kann erstmal niemand mehr fahren, egal in welche Richtung“, sagt Alborn. Die Sperrungen erfolgen entweder mit polizeilicher Begleitung oder mittels polizeiersetzender Fahrzeuge. „Manchmal stehen dem zu hohen oder zu breiten Transport Ampelmasten oder Verkehrszeichen im Weg. Diese müssen wir vorübergehend entfernen“, so die Unternehmerin. Sie betont: „Straßen werden ausschließlich dem Transport angemessen gesperrt.“ Stundenlange Sperrungen müssen andere Verkehrsteilnehmende daher meist nicht befürchten: Die Straßen werden mit kurzer Vorlaufzeit abgeriegelt und direkt wieder freigegeben, wenn die Transportkolonne weitergezogen ist und alle Ampeln und Verkehrszeichen zurück an Ort und Stelle stehen.
Sondertransporte: logistische Meisterleistung ab Minute eins
Einfach hinters Steuer setzen und losfahren? Oder spontan eine alternative Route einschlagen? Bei Spezialtransporten undenkbar. Je nach Umfang gehen den Transporten wochen- oder monatelange Planungen bis ins kleinste Streckendetail voraus: Welche Brücke darf der Transport nutzen? Wo müssen Kreuzungen gesperrt und Straßen von Hindernissen befreit werden? Für die gesamte Strecke ist eine behördliche Genehmigung notwendig, die viele unterschiedliche Auflagen enthalten kann. Diese sind beim Transport einzuhalten.
Sondertransporte auf Landstraßen: geduldig bleiben
Besonders aufmerksam sollten Verkehrsteilnehmende sein, wenn sie einem Sondertransport auf einer Landstraße begegnen, denn hier bestehen mehrere Risiken. Allen voran: der meist dichte Baumbewuchs am Straßenrand sowie die durch den großen Transport eingeschränkte Sicht nach vorne. Vor brenzligen Überholmanövern warnt Alborn ausdrücklich: „Bei einem unserer Transporte habe ich es sogar miterlebt, wie uns jemand über den parallel zur Straße verlaufenden Fahrradweg überholt hat. Das war brandgefährlich.“ Ihr eindringlicher Appell: „Wir teilen uns eine Straße. Ich wünsche mir, dass alle Verkehrsteilnehmenden aufeinander achten und nicht nur im Ich-Modus unterwegs sind. Mit Geduld und Verständnis füreinander kommen wir alle sicherer ans Ziel.“
Sondertransporte fahren meist, wenn andere schlafen
Tatsächlich bekommen aber nur wenige Verkehrsteilnehmende überhaupt etwas von den Sondertransporten mit. Damit die Auswirkungen auf den Straßenverkehr so gering wie möglich sind, finden die meisten Transporte durch Deutschland nachts statt – zwischen 22 und 6 Uhr. Es gibt aber auch Ausnahmen, sagt Alborn: „Manche Transporte müssen wir wegen der Gefährdungslage tagsüber durchführen.“ Dazu zählten zum Beispiel Durchfahrten durch eng bebaute Ortschaften: „Wenn Häuser dicht bis an den Straßenrand reichen, brauchen diese größeren oder schwereren Transporte manchmal mehrere Stunden, um die Stellen zu passieren. Auch auf kurvige, steile und enge Strecken trifft dies zu. Diese Zentimeterarbeit wäre nachts nicht nur schwer möglich, sondern auch viel zu riskant.“
Als Mitglied des Bundesverbandes für Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt das Transportunternehmen August Alborn die Vision Zero und ein achtsames Miteinander im Straßenverkehr. Der BGL ist Partner von #mehrAchtung, einer Verkehrssicherheitsinitiative im Rahmen der Kampagne „Runter vom Gas“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) e. V.
Bilder: Shutterstock, Transportunternehmen August Alborn | Fotograf: Stephan Schütze