Das ändert sich 2024 im Straßenverkehr

Der Jahreswechsel bringt neue Vorschriften für den Straßenverkehr. Die Änderungen im Überblick.

12. Januar 2024
3 Minuten

Neues Jahr, neue Regeln: Auch zum Start ins Jahr 2024 gibt es einige Neuerungen im Straßenverkehr. Das ändert sich auf unseren Straßen:

Führerschein umtauschen

Auch 2024 muss der graue oder rosafarbene Papierführerschein umgetauscht werden. Diesmal sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 an der Reihe, ihre Fahrerlaubnis in eine Scheckkarte einzuwechseln. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro und der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig.

Bis zum 19.01.2024 muss der Umtausch in ein fälschungssicheres Dokument bei der Führerscheinstelle erfolgt sein. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Im Falle eines Verstoßes muss der umgetauschte Führerschein bei der Polizei vorgezeigt werden, sonst droht erneut ein Bußgeld.

Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt wurden

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersUmtauschfrist
vor 195319. Jan. 2033
1953–195819. Juli 2022
1959–196419. Jan. 2023
1965–197019. Jan. 2024
1971 oder später19. Jan. 2025

Die Fristen für den Umtausch von Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 richten sich nach dem Geburtsjahr. Führerschein-Inhabende, die vor 1953 geboren wurden, haben noch bis zum Jahr 2033 Zeit, um ihre Fahrerlaubnis umzutauschen.

Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden

Für den Umtausch von Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend.

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999–200119. Jan. 2026
2002–200419. Jan. 2027
2005–200719. Jan. 2028
200819. Jan. 2029
200919. Jan. 2030
201019. Jan. 2031
201119. Jan. 2032
2012–18.1.201319. Jan. 2033

Kraftstoff wird teurer

Zum Jahresbeginn steigt die CO2-Steuer. Sie beträgt ab dem 1. Januar 45 Euro pro Tonne. Nach Schätzungen des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie verteuert sich dadurch Benzin um rund 4,3 Cent und Diesel um rund 4,7 Cent pro Liter. Für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung der Steuer auf 55 Euro pro Tonne vorgesehen.

Neue TÜV-Plakette

Alle Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette müssen 2024 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Untersuchung gibt es eine blaue Plakette, die bis 2026 gültig ist. Dann muss das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Neuwagen müssen erst nach 36 Monaten zur nächsten Hauptuntersuchung. Wer die Frist zur Hauptuntersuchung überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Neuwagen mit technischen Helfern

Assistenzsysteme wie ABS, ESP oder Reifendrucksysteme sind bereits in vielen Wagen verbaut. Doch ab Juli 2024 werden weitere für alle neu zugelassenen Pkws Pflicht. Dazu gehören unter anderem ein Notbremsassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) und die Datenaufzeichnung mittels Event Data Recorder (EDR), auch Blackbox genannt. Letztere sammelt bei einem Unfall beispielsweise Informationen über das Bremsverhalten oder die Motordrehzahl.

Änderung der Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

Zum neuen Jahr ändern sich die Typ- und Regionalklasseneinstufungen in der Kfz-Versicherung. Manche Autofahrerinnen und Autofahrer wird das ärgern, andere dürften sich freuen. Denn die veränderten Einstufungen können zu höheren Kosten führen. Andere Fahrzeughalterinnen und -halter profitieren hingegen von besseren Klassen. Auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kann man die Typklasse des eigenen Modells checken.

Vignetten für Österreich

Von Dezember 2023 bis Januar 2025 gelten in unserem Nachbarland die neuen gelben Vignetten. Die Jahresvignette kostet 96,40 Euro für Pkw und 38,50 Euro für Motorräder. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,90 Euro bzw. 11,50 Euro. Die Zehn-Tages-Vignette kostet Autofahrerinnen und Autofahrer 11,50 Euro. Motorräder können für 4,60 zehn Tage lang durch Österreich fahren. Neu ist die Tagesvignette für 8,60 Euro bzw. 3,40 Euro.

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