Neues Jahr, neue Regeln: Auch zum Start ins Jahr 2024 gibt es einige Neuerungen im Straßenverkehr. Das ändert sich auf unseren Straßen:
Führerschein umtauschen
Auch 2024 muss der graue oder rosafarbene Papierführerschein umgetauscht werden. Diesmal sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 an der Reihe, ihre Fahrerlaubnis in eine Scheckkarte einzuwechseln. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro und der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig.
Bis zum 19.01.2024 muss der Umtausch in ein fälschungssicheres Dokument bei der Führerscheinstelle erfolgt sein. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Im Falle eines Verstoßes muss der umgetauschte Führerschein bei der Polizei vorgezeigt werden, sonst droht erneut ein Bußgeld.
Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 1998 ausgestellt wurden
Die Fristen für den Umtausch von Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 richten sich nach dem Geburtsjahr. Führerschein-Inhabende, die vor 1953 geboren wurden, haben noch bis zum Jahr 2033 Zeit, um ihre Fahrerlaubnis umzutauschen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19. Jan. 2033 |
1953–1958 | 19. Juli 2022 |
1959–1964 | 19. Jan. 2023 |
1965–1970 | 19. Jan. 2024 |
1971 oder später | 19. Jan. 2025 |
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden
Für den Umtausch von Führerscheinen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999–2001 | 19. Jan. 2026 |
2002–2004 | 19. Jan. 2027 |
2005–2007 | 19. Jan. 2028 |
2008 | 19. Jan. 2029 |
2009 | 19. Jan. 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
2012–18.1.2013 | 19. Jan. 2033 |
Kraftstoff wird teurer
Zum Jahresbeginn steigt die CO2-Steuer. Sie beträgt ab dem 1. Januar 45 Euro pro Tonne. Nach Schätzungen des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie verteuert sich dadurch Benzin um rund 4,3 Cent und Diesel um rund 4,7 Cent pro Liter. Für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung der Steuer auf 55 Euro pro Tonne vorgesehen.
Neue TÜV-Plakette
Alle Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette müssen 2024 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Untersuchung gibt es eine blaue Plakette, die bis 2026 gültig ist. Dann muss das Fahrzeug erneut vorgeführt werden. Neuwagen müssen erst nach 36 Monaten zur nächsten Hauptuntersuchung. Wer die Frist zur Hauptuntersuchung überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Neuwagen mit technischen Helfern
Assistenzsysteme wie ABS, ESP oder Reifendrucksysteme sind bereits in vielen Wagen verbaut. Doch ab Juli 2024 werden weitere für alle neu zugelassenen Pkws Pflicht. Dazu gehören unter anderem ein Notbremsassistent, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) und die Datenaufzeichnung mittels Event Data Recorder (EDR), auch Blackbox genannt. Letztere sammelt bei einem Unfall beispielsweise Informationen über das Bremsverhalten oder die Motordrehzahl.
Änderung der Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
Zum neuen Jahr ändern sich die Typ- und Regionalklasseneinstufungen in der Kfz-Versicherung. Manche Autofahrerinnen und Autofahrer wird das Ärgern, andere dürften sich freuen. Denn die veränderten Einstufungen können zu höheren Kosten führen. Andere Fahrzeughalterinnen und -halter profitieren hingegen von besseren Klassen. Auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kann man die Typklasse des eigenen Modells checken.
Vignetten für Österreich
Von Dezember 2023 bis Januar 2025 gelten in unserem Nachbarland die neuen gelben Vignetten. Die Jahresvignette kostet 96,40 Euro für Pkw und 38,50 Euro für Motorräder. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 28,90 Euro bzw. 11,50 Euro. Die Zehn-Tages-Vignette kostet Autofahrerinnen und Autofahrer 11,50 Euro. Motorräder können für 4,60 zehn Tage lang durch Österreich fahren. Neu ist die Tagesvignette für 8,60 Euro bzw. 3,40 Euro.
Neuer Grenzwert im Straßenverkehr
Seit dem 22. August gilt ein Grenzwert von maximal 3,5 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert überschreitet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 1.500 Euro.
Für Jugendliche unter 21 Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr generell verboten. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen konsumiert, ist vom Grenzwert ausgenommen. Aber auch Cannabispatientinnen und -Patienten müssen fahrtüchtig sein: Werden sie wegen ihres Cannabiskonsums im Straßenverkehr auffällig, drohen auch ihnen Bußgelder und der Entzug ihrer Fahrerlaubnis.
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