Praktisch, leicht zusammenklappbar, geeignet zum Joggen, wendig genug für den Stadtverkehr und robust genug für Ausflüge und Wanderungen – Buggys und Kinderwagen müssen vielen Ansprüchen genügen. Außerdem unterliegen sie, wie viele Produkte von der Kleidung bis zum Auto, aktuellen Modetrends. Dass es aber in erster Linie darum geht, dass Babys und Kleinkinder sicher durch den Alltag gefahren werden können, gerät bei all diesen Anforderungen schnell in den Hintergrund.
Praktisch, leicht zusammenklappbar, geeignet zum Joggen, wendig genug für den Stadtverkehr und robust genug für Ausflüge und Wanderungen – Buggys und Kinderwagen müssen vielen Ansprüchen genügen. Außerdem unterliegen sie, wie viele Produkte von der Kleidung bis zum Auto, aktuellen Modetrends. Dass es aber in erster Linie darum geht, dass Babys und Kleinkinder sicher durch den Alltag gefahren werden können, gerät bei all diesen Anforderungen schnell in den Hintergrund.
Qualität, Bremsen, Sicherheit
Auch die Bereifung, die Bremsen und die Liegeschale sollten von guter Qualität sein. Die Gummireifen sind im Idealfall groß, schwer und luftgefüllt. So haben sie einen guten Griff auf dem Untergrund bei allen Wetterlagen und verringern die Kippgefahr. Dazu sollte der Kinderwagen ähnlich wie beim Fahrrad zwei Bremssysteme aufweisen: eine Feststellbremse zum Abstellen sowie eine Griffbremse für das Befahren von abschüssigen Untergründen. Eine zusätzliche Sicherheitsschlaufe am Haltegriff verhindert zudem, dass der Wagen sich von der Hand lösen kann.
Damit das Kind sicher befördert wird und nicht aus dem Wagen herausfallen kann, ist für Babys eine tiefe Liegeschale notwendig. In der Sitzschale für Kleinkinder sollte das Gurtsystem so konstruiert sein, dass es vom Kind nicht selbstständig geöffnet werden kann. Für die Gesundheit des Kindes ist es zudem wichtig, dass das Material von Liege- und Sitzschalen frei von Schadstoffen ist. Das TÜV- bzw. GS-Zeichen kennzeichnet ein stabiles, schadstoffarmes Material. Auf diese Prüfzeichen sollte besonders geachtet werden, da sie nur nach bestandenen, umfangreichen Tests vergeben werden.
Diese Sicherheitsmerkmale sollte ein Kinderwagen haben:
- breite, luftgefüllte Reifen
- zwei Bremssysteme: Handbremse und Feststellbremse
- ausreichend tiefe Liegeschale
- Gurtsystem mit Kindersicherung
- auffallende Farbgebung
- fluoreszierendes und retroreflektierendes Material
- zusätzliche Sicherheitsschlaufe am Handgelenk
- TÜV-/GS-Prüfzeichen
Was Eltern beim Führen von Kinderwagen und Buggys beachten sollten
Babys und Kleinkinder sind in ihren Bedürfnissen und Verhaltensweisen nicht immer berechenbar. Wer sich seinem Kind zuwendet oder es aus dem Wagen heben will, sollte immer sicherstellen, dass die Feststellbremse betätigt wurde und der Wagen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Wer an Ampeln oder Bahnsteigen mit Kinderwagen oder Buggy wartet, sollte die Feststellbremse ebenfalls aktivieren, um sicherzustellen, dass der Wagen nicht plötzlich auf die Gleise oder die Fahrbahn rollt. Autos und Züge können beim Vorbeifahren zudem einen Sog erzeugen, der den Kinderwagen mitreißt, sollte die Bremse nicht gezogen sein.
Kinderspielzeuge sollten am Wagen befestigt werden, sodass sie nicht herausfallen können. Denn wenn ein Elternteil im Straßenverkehr abrupt stehen bleiben muss, um einen Teddy vom Asphalt aufzuheben, kann dies zu gefährlichen Situationen führen.
Apropos Spielzeuge: Eltern sollten ihr Mobiltelefon in der Tasche lassen, während sie einen Kinderwagen schieben. Ins Smartphone vertieft, nehmen Fußgänger nämlich Warnsignale wie Hupen weniger wahr und sind v.a. nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentriert. Damit gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder.
„Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten“ Straßenverkehrs-Ordnung, Paragraph 9, Absatz 3.
Was andere Verkehrsteilnehmer bei der Begegnung mit Kinderwagen beachten sollten
Fußgängerinnen und Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und in besonderer Weise auf Rücksicht der anderen angewiesen. Im Jahr 2019 waren insgesamt 32.602 Fußgängerinnen und Fußgänger an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. 23.099 wurden dabei leicht, 6.727 schwer verletzt. 417 von ihnen starben. Eine Gefahr, der auch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraph 9, Absatz 3 besonders Rechnung trägt: „Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten“, heißt es dort.
Zu den Fußgängerinnen und Fußgängern zählen auch Eltern mit Kinderwagen oder Buggy, Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren oder etwa Menschen, die einen Rollstuhl benötigen. Hindernisse im Straßenverkehr wie zugestellte Gehwege erschweren ihnen nicht nur den Weg, sondern bedeuten für sie eine besondere Gefahr, wenn sie deswegen auf die Fahrbahn für Autos oder den Radweg ausweichen müssen.
Auch falsch parkende Autos bergen eine Gefahr für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen. Sie behindern Fußwege oder erschweren beim Überqueren von Straßen den Kontrollblick in die Seitenstraße, wenn sie zu nah an einer Kurve stehen. Seitenstraßen in Innenstädten sind so nur schwer einsehbar. Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen müssen dann auf die Straße treten, um die Straße zu sichten, und begeben sich dadurch in Gefahr. Auch hierfür formuliert die StVO eine Regelung; sie besagt, dass der Abstand von parkenden Autos zu Kreuzungen und Einmündungen acht Meter betragen muss. Wird dieser Abstand unterschritten, droht ein Bußgeld.
Bilder: Shutterstock, dpa