Rettende Bordapotheke: der Kfz-Verbandkasten

Zur medizinischen Erstversorgung gehört der Verbandkasten. Doch was muss dieser eigentlich beinhalten?

02. Mai 2022
4 Minuten

Ein richtig angelegter Druckverband kann im Notfall über Leben und Tod entscheiden. Allein 2020 gab es im Bundesgebiet 327.550 Verletzte bei Verkehrsunfällen. Viele müssen schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes medizinisch versorgt werden. Dabei ist für eine angemessene Behandlung nicht nur das Wissen aus dem Erste-Hilfe-Kurs entscheidend. Der Verbandkasten im eigenen Fahrzeug liefert die wichtigsten Materialien, um eine medizinische Erstversorgung bei Unfällen im Straßenverkehr durchführen zu können. Doch was gehört eigentlich in so einen Kasten? Verband, Pflaster und …?

Die einzelnen Bestandteile, die ein Verbandkasten enthalten muss, sind in der DIN-Norm 13164 geregelt. So soll die bestmögliche Versorgung ermöglicht werden. Alle Erste-Hilfe-Kästen, die im Auto mitgenommen werden dürfen, müssen diese Anforderungen erfüllen und einsatzbereit sein. Verbandkästen, die nicht mindestens der DIN-Norm 13164 entsprechen, reichen bei einer Verkehrskontrolle nicht aus.

Laut der neuen Fassung der DIN-Norm für 2022 sind folgende Gegenstände in allen Verbandkästen verpflichtend:

  1.  1.
    1 Inhaltsverzeichnis
  2.  2.
    1 Erste-Hilfe-Broschüre - Anleitung zur ersten Hilfe
  3.  3.
    2 medizinische Gesichtsmasken
  4.  4.
    4 Einmalhandschuhe nach DIN EN 455
  5.  5.
    1 Schere DIN 58279 – A 145
  6.  6.
    2 Feuchttücher
  7.  7.
    1 Heftpflaster DIN 13019 - A 5 m x 2,5 cm
  8.  8.
    Fertigpflastersortiment:
    4 Wundschnellverbände DIN 13019 - E 10 cm x 6 cm
    2 Fingerkuppenverbände 5 cm x 4 cm
    2 Fingerverbände 12 cm x 2 cm
    2 Pflasterstrips 7,2 cm x 1,9 cm
    4 Pflasterstrips 7,2 cm x 2,5 cm
  9.  9.
    1 Dreieckstuch DIN 13168 – D
  10.  10.
    Fixierbinden:
    2 DIN 61634 - FB 6
    3 DIN 61634 - FB 8
  11.  11.
    Verbandpäckchen:
    1 DIN 13151 – K
    2 DIN 13151 – M
    1 DIN 13151 - G
  12.  12.
    1 Verbandtuch DIN 13152 – A 60 cm x 80 cm
  13.  13.
    6 Kompressen - 100 mm x 100 mm
  14.  14.
    1 Rettungsdecke - 2,1 m x 1,6 m

Und wofür ist das alles gut?

Mit verschiedenen Verbänden, Kompressen und Pflastern werden kleinere oder größere Wunden versorgt. Fixierbinden sind dafür da, Gelenke oder Körperteile zu stabilisieren, damit sie durch Bewegung nicht noch weiter belastet werden oder um Wundauflagen zu befestigen. Die Binden beeinflussen dabei nicht die Blutzirkulation. Um verletzte Personen vor äußeren Einflüssen wie Hitze, Kälte oder Nässe zu schützen, kommt eine Rettungsdecke zum Einsatz. Auch Einmalhandschuhe gehören in jeden Verbandkasten, um Wunden steril zu behandeln.

Muss ich einen Verbandkasten dabeihaben?

In allen Bussen, Lkw und Pkw ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Kastens Pflicht. Kraftomnibusse mit mehr als 22 Fahrgastplätzen müssen sogar zwei Kästen an Bord haben. Auch Fahrende von Quads sind verpflichtet, eine Verbandtasche im Fahrzeug zu haben. Nicht nur das bloße Mitführen ist essenziell. Der Verbandkasten sollte sicher und griffbereit im Fahrzeug verstaut werden, zum Beispiel in der Beifahrertür.

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 6 km/h, Krafträder (zum Beispiel Motorräder und Roller) und Zug- und Arbeitsmaschinen benötigen hingegen keinen Verbandkasten.

Maskenpflicht für den Verbandkasten

Im Jahr 2022 ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angekündigt und damit voraussichtlich auch eine Änderung der Vorschrift für Verbandkästen. Nicht nur Gegenstände zur akuten Versorgung von Wunden müssen dann in jedem Pkw, Lkw und Quad einen Platz haben, sondern auch solche, die vor Infektionen schützen. Zwei separat verpackte medizinische Gesichtsmasken müssen beim Neukauf eines Verbandkastens ab diesem Jahr verpflichtend mit im Set enthalten sein. Allerdings steht noch nicht fest, ab wann die Mitnahme von Masken verbindlich vorgeschrieben sein soll. Bis zum Inkrafttreten der angepassten StVZO bzw. bis Ende Januar 2023 gilt daher eine Übergangsfrist zum Ergänzen des Inhalts oder zum Kauf eines neuen Verbandkastens. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, schon jetzt geeignete Masken im Fahrzeug dabeizuhaben.

Die Basics im Kopf

Die meisten Verkehrsteilnehmenden absolvieren lediglich im Rahmen ihrer Fahrausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs. Dabei wird empfohlen, sich die Kenntnisse regelmäßig wieder ins Gedächtnis zu rufen. Solche Auffrischungen dauern nur wenige Stunden und können Leben retten. Wer den Kurs alle zwei bis drei Jahre wiederholt, ist auf jede Notsituation im Straßenverkehr bestens vorbereitet.

Vorsicht: Mindesthaltbarkeitsdatum!

Es reicht nicht, einfach einen Verbandkasten im Auto zu haben. Die Materialien des Kastens sollten einsatzbereit sein und müssen darum regelmäßig kontrolliert werden. Manche der unterschiedlichen Bestandteile können nämlich ablaufen. Verbände sind beispielsweise nach einer gewissen Zeit nicht mehr steril. Wunden, die mit so einer Binde behandelt werden, können sich infizieren und so die Leiden der Verletzten ungewollt verschlimmern. Wenn ein Verbandkasten mit abgelaufenen Artikeln bei einer Verkehrskontrolle auffällt, gar keiner mitgeführt wird oder der Inhalt nicht einsatzbereit ist bzw. nicht den Mindestanforderungen entspricht, wird ein Verwarnungsgeld fällig.

Das Material in einem herkömmlichen Erste-Hilfe-Kasten hält je nach Hersteller meist fünf Jahre. Das Verfallsdatum ist auf jedem Verbandkasten angegeben. Wenn das Haltbarkeitsdatum des Materials überschritten ist, können abgelaufene Teile eigenhändig ausgetauscht werden. Viele Apotheken und Fachgeschäfte bieten zu diesem Zweck sogenannte Austauschsets an.

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