Mit dem E-Scooter im Ausland unterwegs

E-Scooter sind auch bei Touristen beliebt. Reisende sollten sich über die geltenden Regeln im Urlaubsland informieren.

12. Mai 2023
4 Minuten

Im Urlaub locken E-Scooter als bequeme Alternative zu Stadttouren zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Wer selbstständig und unabhängig eine unbekannte Stadt erkunden möchte, ist mit den elektrischen Tretrollern gut beraten. In ganz Europa bieten inzwischen unterschiedliche Unternehmen E-Scooter zum Mieten per App an. Doch nicht in allen Ländern sind die Verkehrsregeln gleich. Wer gegen geltendes Recht im Ausland verstößt, muss ein Bußgeld zahlen, denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit die Scooter-Tour im Urlaub sicher und ohne Bußgeldbescheid verläuft, erklärt „Runter vom Gas“, was es in den fünf beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen zu beachten gilt:

Spanien:

Die Regelungen für E-Scooter in Spanien und Deutschland unterscheiden sich nur geringfügig. In Spanien dürfen die Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h schnell fahren, während in Deutschland lediglich 20 km/h erlaubt sind.

Die Fahrenden dürfen sich in Spanien auf Straßen und Radwegen fortbewegen, jedoch nicht auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, Landstraßen, Autobahnen, Schnellstraßen und in Tunneln. Das ist vor allem wichtig, wenn man Barcelona, Madrid und Co. auf eigene Faust erkunden möchte. Denn viele touristische Attraktionen befinden sich in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Wer hier auf einem elektrischen Tretroller fährt, gefährdet Fußgängerinnen und Fußgänger, muss absteigen und schlimmstenfalls ein Bußgeld zahlen.

Auch mit Alkohol auf dem Scooter ist Vorsicht geboten. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Am besten lässt man das Fahrzeug unter Alkoholeinfluss lieber gleich stehen. Auch Kopfhörer sind während der Fahrt mit dem E-Scooter in Spanien verboten. Also Musik aus und aufmerksam durch den Straßenverkehr.

Das Mindestalter, ab dem man einen E-Scooter mieten darf, ist in Spanien kommunal geregelt. In Barcelona ist es beispielsweise ab 16 Jahren erlaubt. Reisende sollten sich also vorher über die Altersgrenzen für E-Scooter in ihrem Zielort informieren. Ähnlich ist es mit der Helmpflicht, die ebenfalls kommunal geregelt wird. Allerdings plant die spanische Verkehrsbehörde die Einführung einer allgemeingültigen Helmpflicht in ganz Spanien. Eine Fahrerlaubnis wird landesweit nicht benötigt.

Italien:

Wer die Fotos von italienischen Kreisverkehren samt zahlreicher Motorroller kennt, denkt vermutlich, dass die Gesetze für E-Scooter dort eher locker sind. Das stimmt aber keineswegs. Wie in Deutschland ist die Höchstgeschwindigkeit der beliebten Kleinstfahrzeuge auf 20 km/h festgeschrieben. Anders als in anderen europäischen Ländern dürfen die Scooter in Italien aber nicht nur auf Radwegen und Straßen fahren, sondern auch in Fußgängerzonen. Eine Besonderheit: Bei den Straßen muss es sich um eine Tempo-30-Zone handeln. Wo andere Fahrzeuge 50 km/h oder schneller fahren dürfen, hat der E-Scooter nichts verloren. Auch in Fußgängerzonen muss die Geschwindigkeit im Auge behalten werden. Um zu Fuß Gehende zu schützen, dürfen sich Scooter-Fahrende hier maximal mit 6 km/h bewegen. Über die gefahrene Geschwindigkeit gibt ein kleines Display am Lenker der elektrischen Tretroller Auskunft. Auf Gehwegen darf der E-Scooter grundsätzlich nur geschoben werden.

Im Land des Stiefels dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren und Minderjährige ab 14 Jahren, die im Besitz eines Roller-Führerscheins sind, mit einem Scooter unterwegs sein. E-Scooter-Fans brauchen keinen Helm und keine besondere Fahrerlaubnis, sofern sie volljährig sind. Auch in Italien liegt die Promillegrenze bei 0,5. Außerdem ist zu beachten, dass im Dunkeln eine Warnweste oder reflektierende Kleidung getragen werden muss.

Türkei:

Auf Platz 3 der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen: die Türkei. Auch hier unterscheiden sich die Regeln für die flinken Gefährte von den Vorschriften in Deutschland.

Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter liegt bei 25 km/h. Fahren dürfen Personen, die 15 Jahre und älter sind. Allerdings gilt es zu beachten, dass E-Scooterfahrerinnen und -fahrer in der Türkei mit den Gefährten nicht auf Fußwegen und nicht auf Straßen fahren dürfen, auf denen ein Tempolimit von 50 km/h und mehr gilt. Außerdem müssen Radwege genutzt werden, wenn welche vorhanden sind. Geregelt ist auch, dass Verkehrsteilnehmende die Scooter nur allein nutzen dürfen – und mehr als ein Rucksack auf dem Rücken ist dabei auch nicht erlaubt.

Wer in einer Gruppe unterwegs ist, muss hintereinanderfahren, um den Verkehr nicht zu behindern. Auch am Ziel darf der E-Scooter nicht im Weg stehen: Die Fahrzeuge sollten beim Parken weder Fußgängerinnen und Fußgänger noch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen blockieren.

Kroatien:

Auch in Kroatien gibt es klare Regeln für E-Scooter-Fahrende. Wie in Spanien und der Türkei dürfen die elektrischen Gefährte hier mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h gefahren werden. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht, allerdings eine Helmpflicht für Menschen unter 16 Jahren. Wie in den anderen europäischen Ländern dürfen Fahrende nur auf dem Radweg in Fahrtrichtung fahren. Sollte kein Fahrradweg vorhanden sein, ist es erlaubt, auf den rechten Straßenrand auszuweichen. Gehwege sind tabu und in Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer nachts oder bei schlechter Sicht unterwegs ist, muss außerdem Reflektoren an der Kleidung tragen.

Österreich:

In unserem Nachbarland Österreich dürfen die Elektrofahrzeuge mit maximal 25 km/h auf Radwegen unterwegs sein. In Ausnahmefällen, z. B. wenn dort das Radfahren gestattet ist, darf auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden, aber lediglich mit Schrittgeschwindigkeit. Eine Besonderheit ist das Mindestalter. Während E-Scooter-Fahrende in anderen Ländern teilweise 18 Jahre alt sein müssen, dürfen in Österreich bereits Kinder ab 12 Jahren mit den Scootern fahren. Wer einen Radfahrausweis besitzt und von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet wird, kann auch schon mit 10 Jahren einen E-Scooter nutzen.

Einen Führerschein braucht man hier nicht, genauso wenig wie einen Helm oder eine verpflichtende Versicherung. In Österreich gilt ein Grenzwert von 0,8 Promille. Aber auch hier sollte man diese Grenze nicht ausreizen und bei Alkoholgenuss lieber ganz auf dieses Fahrzeug verzichten.

Es gilt also: Wer sein Reiseziel auf dem E-Scooter erkunden möchte, muss die örtlichen Regeln kennen. E-Scooter-Fans sollten sich unbedingt vor der ersten Fahrt mit den Gesetzen vertraut machen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein und keine Bußgelder zu riskieren.

Fotos: Shutterstock