High on the Road?

Cannabis im Straßenverkehr ist gefährlich und kann tödlich enden. Die aktuell geltenden Regelungen hier erklärt.

22. Dezember 2022
2 Minuten

Auch wenn über die Legalisierung von Cannabis derzeit vermehrt diskutiert wird, muss klar sein: Wer Cannabis konsumiert, hat im Straßenverkehr genauso wenig zu suchen wie eine alkoholisierte Person. Denn die Wirkungen des psychoaktiven Rauschmittels beeinflussen die Wahrnehmung und verlängern die Reaktionszeit.

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Redaktioneller Hinweis:
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland teilweise legal. Damit ändern sich auch die Regelungen zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit unter dem Einfluss von Cannabis. Dieser Artikel wird entsprechend aktualisiert.
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In der weiblichen Hanfblüte sind über 80 Cannabinoide enthalten, von denen einige eine psychoaktive Wirkung entfalten. Die bekanntesten sind das Tetrahydrocannabinol (THC) und das Cannabidiol (CBD). In getrockneter Form werden die Blüten als Marihuana konsumiert oder ihr Harz wird zu Haschisch gepresst. Wer Cannabis konsumiert, muss mit einem mehrstündigen Rauschzustand rechnen.

Cannabis im Straßenverkehr

Die Wirkung von Cannabis wird von den Konsumierenden oft unterschätzt, vor allem wenn die Droge regelmäßig eingenommen wird. Verlangsamte Reaktionszeiten, Euphorie, Halluzinationen und veränderte Sinneswahrnehmungen sind nur einige Effekte im breiten Wirkungsspektrum von THC.

Wie bei Alkohol und anderen Rauschmitteln gilt auch hier: Wer Cannabis konsumiert, sollte sein Fahrzeug in jedem Fall stehen lassen. Wird THC im Blut nachgewiesen, drohen den Fahrenden ein Bußgeld und in vielen Fällen die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), um die Fahreignung zu überprüfen. Wer berauscht auf den Straßen unterwegs ist, ist in den meisten Fällen den Führerschein für einige Zeit los, denn sie oder er gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden.

THC ist teilweise mehrere Wochen lang nachweisbar.

Auch bei Cannabis gibt es einen Grenzwert, der angibt, wie viel THC im Blut nachweisbar sein darf. Momentan liegt dieser für THC im Straßenverkehr bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut. Dieser wird von der Gerichtsmedizin nach einer polizeilich angeordneten Blutabnahme bestimmt. Die Polizei leitet dies in die Wege, wenn der starke Verdacht besteht, dass die betroffene Person Cannabis oder andere Drogen konsumiert hat.

Bußgeldkatalog und Cannabis im Straßenverkehr

Die Höhe des Bußgelds richtet sich bei Cannabiskonsum im Straßenverkehr nach der Häufigkeit der Verstöße.

Wer das erste Mal erwischt wird, muss 500 Euro bezahlen, den Führerschein für einen Monat abgeben und bekommt zwei Punkte in Flensburg.

Beim zweiten beziehungsweise dritten Regelbruch werden 1.000 oder 1.500 sowie zwei oder drei Monate Fahrverbot fällig. Jeder Verstoß bringt den Fahrenden zwei Punkte in Flensburg ein.

Hinzu kommt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), bei der die Fahreignung des jeweiligen Kraftfahrers genau unter die Lupe genommen wird, bevor dieser seinen Führerschein zurückerhält. Das Kiffen vor dem bzw. bei dem Autofahren kann unter bestimmten Umständen als Straftat gewertet werden, was neben dem Führerscheinentzug außerdem eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen würde.

Wichtig zu wissen: Konsumierende können den THC-Gehalt in ihrem Blut schwer einschätzen, da die Dosis-Wirkungsbeziehung bei Cannabis sehr komplex ist. THC und die Metabolite (Abbauprodukte bei der Verstoffwechselung) können oft noch mehrere Tage bis Wochen nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden, auch wenn die Personen schon längst wieder nüchtern sind. Nicht das gefühlte Nüchternsein oder die subjektiv empfundene Fahrtüchtigkeit sind entscheidend für die Teilnahme am Straßenverkehr, sondern der nachweisbare THC-Gehalt.

Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte in jedem Fall auf den Konsum von Cannabis verzichten. Bei der Einnahme von Medizinalcannabis muss ein verschreibungsgemäßer Gebrauch vorliegen.

Bild: Shutterstock