Straßenverkehr: die sieben Todsünden

Diese „Todsünden“ im Straßenverkehr können nach § 315c StGB als Straftat gelten.

05. August 2025
4 min

Welche Verkehrsverstöße sind keine Bagatellen mehr? Diese „Todsünden“ im Straßenverkehr können nach § 315c StGB als Straftat gelten – mit Folgen wie Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe.

Auf Deutschlands Straßen werden täglich tausende Verkehrsverstöße wie zu schnelles Fahren, Parkverbote und Alkohol am Steuer begangen. Viele davon werden als Ordnungswidrigkeit geahndet – mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder zeitlich begrenzten Fahrverboten. Doch es gibt Verkehrsverstöße, die eine ganz andere Dimension haben: die sogenannten „sieben Todsünden im Straßenverkehr“. Wir bezeichnen diese Verstöße im Folgenden als „Todsünden“, um ihre potenziell schwerwiegenden Folgen zu verdeutlichen.

Sie sind keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern handfeste Straftaten, verankert in § 315c des Strafgesetzbuches. Die Konsequenzen für Verkehrsteilnehmende: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und in vielen Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis.

Was eine „Todsünde“ im Straßenverkehr ausmacht

Doch nicht jeder Vorfahrtsfehler oder jedes Überholmanöver landet gleich vor dem Strafgericht. Der Gesetzgeber setzt klare Grenzen:

Damit es sich um eine Todsünde handelt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Das Verhalten muss grob verkehrswidrig und rücksichtslos sein und es muss eine konkrete Gefahr für andere Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert bestanden haben.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Verstoß strafrechtlich relevant.

Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen lohnt es sich, die sieben „Todsünden“ genauer unter die Lupe zu nehmen:

Das Missachten der Vorfahrt gehört zu den häufigsten Unfallursachen mit Personenschaden in Deutschland. Ob an Ampeln, Stoppschildern oder unbeschilderten Kreuzungen mit Rechts-vor-Links-Regelung: Wer hier die Vorfahrt missachtet, riskiert nicht nur einen Zusammenstoß, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.

Selbst wenn es nicht zum Unfall kommt, kann es strafrechtliche Folgen haben, wenn man die Vorfahrtsregeln grob missachtet.

Hier lesen Sie mehr zu den Vorfahrtsregeln.

Überholmanöver gehören zu den anspruchsvollsten und gefährlichsten Fahrmanövern überhaupt. Viele Verkehrsteilnehmende unterschätzen dabei die Risiken: Innerhalb weniger Sekunden müssen sie die benötigte Strecke, die Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeuge und die Beschleunigungsfähigkeit des eigenen Fahrzeugs abwägen.

Bei Tempo 100 benötigen Verkehrsteilnehmende für ein sicheres Überholmanöver mehrere hundert Meter Sichtweite – eine Distanz, die viele nicht richtig einschätzen können. Besonders gefährlich wird es kurz vor Kuppen oder unübersichtlichen Kurven.

Wer hier andere gefährdet, muss mit Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geldstrafe oder im schlimmsten Fall mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

Im Gegensatz zu Autofahrenden haben zu Fuß Gehende keine Knautschzone. Damit sie die Fahrbahn sicher überqueren können, sind gekennzeichnete Fußgängerüberwege, sogenannte Zebrastreifen, sehr wichtig. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig: Fahrzeuge müssen anhalten, wenn Fußgängerinnen und Fußgänger den Zebrastreifen betreten wollen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Unfälle und möglicherweise auch eine Strafanzeige.

Besonders gefährdet sind Kinder, die Geschwindigkeiten oft falsch einschätzen, und ältere Menschen, die möglicherweise nicht schnell genug reagieren können.

Unübersichtliche Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergänge – überall dort, wo verschiedene Verkehrsströme aufeinandertreffen, ist besondere Vorsicht geboten. Der querende Radfahrende, das einbiegende Auto oder zu Fuß Gehende, die die Straße überqueren: An Kreuzungen kann in jeder Richtung eine Gefahr entstehen. Wer hier zu schnell unterwegs ist, hat im Ernstfall keine Chance mehr, zu reagieren.

Es ist eine der grundlegenden Verkehrsregeln, die angehende Verkehrsteilnehmende schon in der Fahrschule lernen: rechts halten. Doch besonders in Linkskurven missachten viele diese Regel. Eine Kurve zu „schneiden“, mag sich sportlich anfühlen, ist aber lebensgefährlich.

Die Physik spielt hier eine wichtige Rolle: Zum einen wirkt in Kurven die Fliehkraft, die das Fahrzeug nach außen drückt. Andererseits verkürzt das Schneiden den Kurvenradius, was höhere Geschwindigkeiten ermöglicht.

Besonders gefährdet sind bei solchen gefährlichen Manövern entgegenkommende Verkehrsteilnehmende, die in der Kurve übersehen werden. Wer das Rechtsfahrgebot nicht einhält und andere gefährdet, könnte sich unter Umständen schon bald vor Gericht wiederfinden.

„Achtung, Falschfahrer!“ Diese Durchsage im Radio versetzt jeden Verkehrsteilnehmenden in Alarmbereitschaft. Und das aus gutem Grund: Geisterfahrer-Unfälle auf Autobahnen sind zwar selten, können aber tödlich enden.

Die Ursachen für Geisterfahrten sind vielfältig: Verwirrung, Alkohol- oder Drogeneinfluss. Besonders gefährlich: das Wenden auf der Autobahn nach einer verpassten Ausfahrt oder das Rückwärtsfahren zum letzten Rastplatz.

Diese Todsünde kennen wohl die wenigsten, dabei ist sie alles andere als harmlos: Wer liegengebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend absichert, riskiert schwere Auffahrunfälle.

Insbesondere auf Autobahnen und Landstraßen übersehen andere Verkehrsteilnehmende stehende Fahrzeuge ohne Warndreieck und Warnblinklicht aufgrund von Witterungsverhältnissen oder Unachtsamkeit leicht. Wenn dann ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf das Hindernis trifft, sind schwere Folgen vorprogrammiert.

Um das zu verhindern, gibt es einfache Regeln: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – auf Autobahnen mindestens 100 Meter vor der Gefahrenstelle.

Obwohl Ablenkung im Straßenverkehr brandgefährlich ist: Das Handy am Steuer zu benutzen, gilt bisher nur als Ordnungswidrigkeit. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt, dieses gefährliche Verhalten in den Katalog der strafrechtlich relevanten Verkehrssünden aufzunehmen.

Die Gefahr bei der Handynutzung liegt in der dreifachen Ablenkung: Die Augen sind nicht auf der Straße, die Hände nicht am Lenkrad und die Gedanken nicht beim Fahren. Eine tödliche Kombination, die viele unterschätzen.

Der Preis für eine kurze Nachricht kann immens sein: Bei Tempo 50 legt man während einer fünfsekündigen Smartphone-Nutzung rund 70 Meter im Blindflug zurück. Eine Strecke, auf der alles passieren kann – vom plötzlich bremsenden Vordermann bis zum Kind, das die Straße überquert.

Verantwortung übernehmen, Leben schützen

Die „Todsünden im Straßenverkehr“ sind keine juristischen Spitzfindigkeiten, sondern markieren die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Verkehrssicherheit ist dabei eine Frage bewusster Entscheidungen. Alle Verkehrsteilnehmenden haben es in der Hand, diese gefährlichen Verhaltensweisen zu vermeiden – durch verantwortungsvolles Fahren, gegenseitige Rücksichtnahme und die Einsicht, dass im Straßenverkehr niemand unfehlbar ist.

Bilder: Shutterstock