Vier Beine und zwei Räder

Worauf es ankommt, wenn der Hund am Fahrrad mitläuft.

01. September 2022
3 Minuten

Hunde brauchen Auslauf. Gerade in den Sommermonaten nehmen sportbegeisterte Frauchen und Herrchen ihre vierbeinigen Freunde gerne mit auf eine Fahrradtour. Wer mit Hund und Rad am Straßenverkehr teilnehmen will, muss aber nicht nur auf die eigene Fahrweise achten. Auch die Tiere müssen einige Voraussetzungen erfüllen.

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Laut Paragraf 28 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Radfahren mit Hund auf Radweg oder Fahrbahn grundsätzlich erlaubt, solange das Tier den Verkehr nicht gefährdet und die tierhaltenden Personen dazu geeignet sind, den Hund zu führen. Die gemeinsame Ausfahrt sollte also vorher geübt werden. Die StVO sieht keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde vor. Es gelten natürlich auch beim Radfahren mit Hund die kommunalen und landesrechtlichen Regelungen zur Leinenpflicht.

Trainierte Vierbeiner

Die Erziehung des Hundes spielt die größte Rolle für eine sichere Ausfahrt. Er sollte auf seine Besitzerin oder seinen Besitzer hören, nicht schreckhaft sein, bei Kontakten mit anderen Hunden nicht unkontrolliert loslaufen und an den Straßenverkehr gewöhnt sein.

Doch nicht alle Hunde können am Fahrrad geführt werden. Grund dafür sind die unterschiedlichen Größen der Tiere, ihr individuelles Lauftempo und ihre Ausdauer. Fahrräder erreichen meist eine Geschwindigkeit von 15 bis 25 km/h. Das Tempo und die Länge der Strecke sollte sich also immer nach dem Hund richten. Wichtig für das Tierwohl: auf Erschöpfungssymptome achten, Touren bei Hitze vermeiden und im Zweifel Tierärztin oder Tierarzt fragen. Vor allem kleinere Hunderassen wie Chihuahuas halten höheres Tempo nicht lange mit. Sie dürfen daher in einer Hundebox auf dem Gepäckträger oder in einem Anhänger transportiert werden. Für kleine Hunde bis etwa 5 kg eignet sich ein Lenkerkorb. Solche Körbe werden auch mit einer hundegerechten Abdeckung angeboten. Damit der Straßenverkehr nicht unnötig aufgehalten wird oder das Tier zu schnell erschöpft ist, sollten nur mittelgroße und große angeleinte Hunde am Fahrrad mitlaufen.

Achtung: Wer im Dunkeln unterwegs ist, sollte in eine reflektierende Leine und ein Blinklicht für das Hundegeschirr investieren, damit das Tier auch abends und nachts für andere Verkehrsteilnehmende gut sichtbar ist.

Worauf es auf dem Rad ankommt

Einfach die Hundeleine in die Hand nehmen und losfahren? Davon ist abzuraten. Am besten gewöhnt man das Tier in geschützter Situation, beispielsweise auf einem leeren Parkplatz an die neue Situation. Die Leine in der Hand zu halten ist insbesondere bei Hunden sinnvoll, die keine Fahrraderfahrung haben oder nicht zuverlässig gehorchen. Die Leine darf keinesfalls einfach an Rahmen oder Lenker gebunden werden. Wenn sich der Hund ruckartig bewegt, kann es schnell zum Sturz kommen und Fahrenden sowie Hund gefährden.

Wer gern beide Hände frei haben möchte, nutzt einen sogenannten Leinenhalter. Die Bügel-Konstruktion wird an der rechten Seite des Rahmens oder der Sattelstange angebracht. Denn wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte den Vierbeiner immer möglichst von fließendem Straßen- oder Gegenverkehr fernhalten. Gute Leinenhalter verfügen zudem über eine bewegliche Feder oder ein Gelenk, das dem Tier eine gewisse Bewegungsfreiheit lässt, da es nicht immer in einer geraden Linie laufen kann.

Richtig angeleint

Damit der vierbeinige Freund auch komfortabel am Fahrrad mitlaufen kann, sollten Hundehaltende in ein Geschirr für das Tier investieren. So kann sich die Zugkraft gleichmäßig auf den Hundekörper verteilen, und die Tiere werden nicht durch den Zug am Halsband gewürgt.

Grundsätzlich kann man an jedem Fahrrad einen Hund mitführen. Neben der allgemeinen Verkehrssicherheit des Rads ist ein stabiles Fahrverhalten wichtig. City- oder Trekkingbikes eignen sich in den meisten Fällen besser als Rennräder oder Single-Speed-Räder mit ihren schmalen und glatten Reifen. Wer auf einem engen Radweg unterwegs ist, sollte darauf achten, dass andere Radfahrende genug Platz zum Überholen haben. Wenn der Radweg oder die Straße zu schmal ist, um gefahrlos den Hund auf der rechten Seite laufen zu lassen, muss das Fahrrad geschoben werden.

Wer einen Fahrradfahrer mit Hund sieht, fährt vorsichtig

Aber nicht nur die Hundebesitzerinnen und -besitzer selbst müssen vorausschauend und vorsichtig unterwegs sein. Auch Autofahrende sollten wachsam sein. Gegenseitige Rücksichtnahme ist im Verkehr immer geboten, erst recht, wenn Tiere dabei sind. Wer Fahrradfahrende mit Hund sieht, sollte darauf achten, nicht unnötig zu hupen oder die Lichthupe zu betätigen. Dadurch kann sich das Tier erschrecken. Beim Öffnen der Fahrzeugtür ist Achtung geboten: Oftmals sind Hunde zu klein, um sie direkt im Rückspiegel erkennen zu können. Auch wenn es so aussieht, als wäre genug Platz zwischen Tür und Fahrrad, sollten Autofahrende auf jeden Fall abwarten, bis das Rad am eigenen Fahrzeug vorbeigefahren ist.

Wer also auf ein paar Dinge achtet, kann problemlos und sicher mit dem Hund im Straßenverkehr unterwegs sein.

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