Stilsicher ankommen

Damit beim perfekten Look für Sonnenschein und heiße Temperaturen auch am Steuer alles im grünen Bereich bleibt.

08. Juni 2022
3 Minuten

Bei hohen Temperaturen kommt man am Steuer leicht ins Schwitzen. Die Fenster zu öffnen oder die Klimaanlage anzuschalten schafft schnell Abhilfe. Viele setzen zudem auf modisch-bequeme Utensilien wie Sonnenhut und Schlappen. Aber worauf muss man bei Sonnenbrille und Co. achten, damit die Verkehrssicherheit nicht zu kurz kommt?

Sicherer Durchblick

An besonders sonnigen Tagen setzen viele Autofahrende gerne eine Sonnenbrille auf. Dagegen spricht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erst einmal nichts. Vor allem bei greller oder tief stehender Sonneneinstrahlung verbessert sie die Sicht. Zwar filtert eine Frontscheibe die UV-Strahlung, das Sonnenlicht tritt aber mit unverminderter Helligkeit hindurch. Um nicht geblendet zu werden, greifen daher viele obendrein zum optisch aufwertenden Sonnenschutz. Allerdings gilt es, bei der Wahl des Gestells einiges zu beachten:

Die passende Sonnenbrille fürs Autofahren:

  • Die Sonnenbrille darf nicht die Sicht durch zum Beispiel breite Bügel einschränken.
  • Gestelle mit bunten Gläsern vermeiden. Empfehlenswert sind Modelle mit grauer oder brauner Tönung.
  • Fassungen mit polarisierenden Gläsern eignen sich besonders zum Autofahren, da sie beispielsweise Blendungen herausfiltern. So ermüden die Augen langsamer.
  • Um weiterhin Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden zu halten, nicht zu dunkle Gläser tragen. Erlaubt sind die Filterkategorien 0 bis 3. In der Regel wird dies von gängigen Modellen erfüllt. Unter Filterkategorie 4 fallen beispielsweise Spezialbrillen für Hochgebirgstouren und Gletscher. Diese sind im Straßenverkehr nicht zugelassen.
  • Wer eine Sehschwäche hat, muss auch hinter dem Steuer eine Sonnenbrille mit Korrekturgläsern tragen.
  • Bei Fahrten in der Dunkelheit die Sonnenbrille absetzen und möglichst eine Nachtfahrbrille nutzen. Diese mildert grelles Scheinwerferlicht.
  • Achtung: Ist man mit einem ungeeigneten Modell unterwegs, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Um Ablenkung zu vermeiden, sollten vor allem Brillenträger beim Wechsel von normaler Brille zur Sonnenbrille Mitfahrende um Hilfe bitten. Wer alleine unterwegs ist, sollte für den Wechsel lieber anhalten. Andernfalls riskieren Verkehrsteilnehmende Ablenkung am Steuer und laufen Gefahr, andere zu übersehen. Zudem empfiehlt es sich, die Sonnenbrille vor einer Tunneleinfahrt abzunehmen. Sonst sieht man Fahrzeuge, die ohne Licht unterwegs sind, möglicherweise zu spät.

Hut tut gut – aber Vorsicht

Ob Cap, Tuch oder Sonnenhut – auch auf dem Kopf ist modisch ganz schön viel los. Aber sind Kopfschmuck und Co. erlaubt im Straßenverkehr? Hinter dem Steuer sollten Sie die Kopfbedeckungen lieber absetzen. Schließlich können sie im Straßenverkehr stören. So behindern ausladende Hüte beispielsweise die Sicht beim Schulterblick. Unter Umständen sieht man dann den sich von hinten nähernden Verkehr nur schlecht. Andere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende könnten gar komplett übersehen werden.

Wer auch während der Fahrt nicht auf den Kopfschutz verzichten möchte, sollte dennoch erkennbar bleiben. Denn laut StVO dürfen Fahrzeugführende ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Reizende Bekleidung

An besonders heißen Tagen wird auch gerne die Kleidung knapper. Doch nicht immer ist diese für den Straßenverkehr angemessen. Zwar gibt es keine Vorgabe, was am Steuer getragen werden darf. Selbst unbekleidet dürfte man Auto fahren, aber zum Beispiel nicht aussteigen. Fühlen sich Verkehrsteilnehmende dadurch belästigt, kann dies als Ordnungswidrigkeit samt Bußgeld geahndet werden. Generell gilt trotzdem: Man darf leicht bekleidet sein, sogar nur in Bikini oder Badehose. Allerdings ist es nicht empfehlenswert, zu freizügig unterwegs zu sein. Schließlich könnte der Sicherheitsgurt bei einer Notfallbremsung auf nackter Haut einschneiden.

Barfuß auf dem Gaspedal

Auch bei der Wahl der Schuhe gilt: lieber sicher als schick. An warmen Tagen sollten Verkehrsteilnehmende auf einen flachen, festen Schuh mit stabilem Halt setzen, selbst wenn das Fahren mit Flipflops oder High Heels nicht ausdrücklich verboten ist. Aber mit Flip-Flops oder High-Heels lassen sich keine richtigen Gefahrbremsungen durchführen. Somit kann man das Fahrzeug nicht ständig beherrschen, wie es nach §3 Absatz 1 StVO gefordert ist. Festes, geschlossenes Schuhwerk gewährleistet eine schnelle und sichere Reaktion bei der Bedienung der Pedale. Vor allem bei gefährlichen Situationen, in denen abrupt gebremst werden muss.

Nackte Füße und offene oder locker sitzende Schuhe wie Flipflops oder Schlappen sind nicht nur unpraktisch: Kommt es zu einem Unfall, bei dem nachgewiesen werden kann, dass mit offenem Schuhwerk oder barfuß gefahren worden ist, kann das haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen haben. Unter anderem kann die Versicherung aufgrund von Mitverschuldung die Schadenszahlung verweigern. Übrigens gilt die Regelung nur für die Freizeit. Berufskraftfahrende sind dazu verpflichtet, festes Schuhwerk zu tragen.

Tests anhand verschiedener Fahrmanöver haben gezeigt, dass sich vor allem das Tragen von Sportschuhen während der Fahrt bewährt. Sie ermöglichen eine sensible und gleichzeitig kraftvolle Pedalsteuerung. Wer also an warmen Tagen nicht auf seine Schlappen verzichten kann, sollte immer ein verkehrssicheres Wechselpaar dabei haben. Die Schlappen packt man während der Fahrt am besten in den Kofferraum, damit sie nicht im Fußraum oder auf den Sitzen herumkullern und beim Fahren stören.

Bilder: Shutterstock