25. Juni 2021

Überholen? Aber sicher!

In der dritten Folge von „Sicher mit Ansage“ erklärt Hassknecht die Seitenabstandsregeln für Überholvorgänge.

2 Minuten

Wer ohne ausreichenden Seitenabstand überholt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmende und handelt ordnungswidrig.

Zu Fuß Gehende, Fahrrad- und E-Scooter-Fahrende werden von Pkws und Lkws häufig gefährlich nah überholt. Doch die Straßenverkehrsordnung sieht dafür genaue Seitenabstandsregeln vor, um schwächere Verkehrsteilnehmenden zu schützen.

In der dritten Folge von „Sicher mit Ansage – Hassknechts Werkstatt für Verkehrssicherheit“ erklärt Deutschlands bekanntester Choleriker die geltenden Abstandsregeln für das sichere Überholen von Fahrrädern, E-Scootern und zu Fuß Gehenden. 

Eine tolle neue Verkehrsregel, die wirklich so simpel ist, dass sie jeder Idiot kapiert!

Seit 2020 gilt: Innerorts muss beim Überholen von Rad- und E-Scooter-Fahrenden sowie zu Fuß Gehenden ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts sogar 2 Meter. Wenn die Verkehrssituation dafür nicht ausreichend Platz bietet, darf nicht überholt werden. 

Über „Sicher mit Ansage – Hassknechts Werkstatt für Verkehrssicherheit“

In Staffel 3 der erfolgreichen Verkehrssicherheits-Serie mit Gernot Hassknecht tauscht Deutschlands bekanntester Berufs-Choleriker den Anzug gegen einen Blaumann und schlüpft in die Rolle eines leicht reizbaren Kfz-Meisters. In seiner Werkstatt gibt es nicht nur einen Satz neue Reifen, sondern auch einen Satz warme Ohren für Drängler, Handy-Glotzer und andere Verkehrssünder. Jeden Monat erscheint eine neue Folge, sowohl auf dieser Website als auch auf YouTube und der „Runter vom Gas“-Facebook Seite.