Erst der tiefe Blick ins Glas, dann der verschwommene Blick auf die Straße: Pro Tag verunglücken rund 50 Menschen auf deutschen Straßen – allein aufgrund von Alkoholkonsum. Unfälle unter Cannabis- und Drogeneinfluss nehmen zu.
Im Rausch fehlen Konzentration und Reaktionsvermögen
Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen das sichere Fahren: Die Aufmerksamkeit lässt nach, die Reaktionszeit verlängert sich, Koordination und Gleichgewicht werden schlechter, auch das Sehen und die Konzentration leiden – parallel steigt oft die Risikobereitschaft. Menschen überschätzen die eigenen Fähigkeiten unter Alkoholeinfluss. Spurhalten, Bremsen und das Einschätzen von Geschwindigkeiten oder Abständen fallen schwer, Müdigkeit kommt dazu. Am Steuer kann das lebensgefährlich sein.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) appellieren deshalb: Don't drink and drive! Wer trinkt, fährt nicht.
Viele Alkoholunfälle enden tödlich
Im Jahr 2024 sind laut Statistischem Bundesamt 17.974 Menschen bei Alkoholunfällen verunglückt, 198 Menschen starben. Rechnet man Unfälle mit reinem Sachschaden hinzu, ereignet sich im Durchschnitt alle 15 Minuten ein Unfall auf deutschen Straßen, weil jemand Alkohol getrunken hat. An Wochenenden passieren solche Unfälle noch häufiger – teils im Minutentakt.
Wer alkoholisiert fährt, setzt Leben aufs Spiel. Hintergründe über das unterschätzte Risiko Alkohol.
Hohes Tempo, großer Schaden: alkoholisiert auf der Autobahn
Besonders folgenschwer sind Alkoholfahrten auf Autobahnen. Das hohe Tempo führt hier schnell zu verheerenden Unfällen. Für 2024 zählte die Statistik 625 Alkoholunfälle mit Personenschaden. Dabei sind 924 Menschen verunglückt. Unter den Betroffenen sind oft nicht nur alkoholisierte Hauptverursachende, sondern auch andere Beteiligte.
Promille- und Cannabisgrenzen am Steuer
Grundsätzlich sollten Kfz-Fahrende auf Alkohol und Cannabis verzichten. Unsere Botschaft an alle Verkehrsteilnehmende: Don't drink and drive. Don't drive high. Wer trinkt, fährt nicht. Wer kifft, fährt nicht. Gesetzlich gilt Folgendes:
Das sind die Grenzwerte für Alkohol:
- Ab 0,3 Promille drohen bei einem Unfall schon Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug des Führerscheins und drei Punkte in Flensburg. Diesen Wert kann man bereits mit einem Glas Wein erreichen!
- Ab 0,5 Promille erhalten Kfz-Fahrende in der Regel beim ersten Verstoß 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor – der Führerschein ist dann weg. Außerdem muss man mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie drei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann eine MPU angeordnet werden.
Das sind die Grenzwerte für Cannabis:
- Der Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum. THC ist ein Wirkstoff der Cannabispflanze.
- Auch unterhalb von 3,5 ng/ml machen sich Verkehrsteilnehmende strafbar, wenn sie einen Unfall verursachen oder Ausfallerscheinungen zeigen.
Das sind die Grenzwerte für Fahranfängerinnen und Fahranfänger:
- Für Personen unter 21 Jahren gilt grundsätzlich ein Alkohol- und Cannabisverbot im Straßenverkehr.
- In der zweijährigen Führerschein-Probezeit gilt unabhängig vom Alter: absolutes Alkohol- und Cannabisverbot am Steuer!
- Beim Verstoß drohen mindestens 250 Euro Bußgeld, ein Punkt und die Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Wichtig: Der Körper baut etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer abends betrunken war, sollte auch am nächsten Morgen nicht fahren. Der Cannabiswirkstoff THC bleibt häufig noch länger im Blut. Wer kifft, sollte für mindestens 24 Stunden nicht selbst fahren.
Cannabiskonsum: eine zusätzliche Gefahr für die Verkehrssicherheit
Nicht immer ist Alkohol der Grund, warum Verkehrsteilnehmende im Rausch verunglücken. Immer wieder führt auch Kiffen zu Unfällen. Seit April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Mehrere Bundesländer registrierten danach steigende Unfallzahlen: Hamburg etwa meldete 17,7 Prozent mehr Unfälle unter Drogeneinfluss.
Cannabiskonsum ist für die Verkehrssicherheit besonders tückisch. Denn die berauschende Wirkung des Cannabiswirkstoffs THC ist höchst individuell und deshalb schwer einzuschätzen. Jeder Mensch reagiert anders auf THC, abhängig zum Beispiel von Konsumverhalten, der Gesundheit und dem körperlichen Zustand. Deshalb gilt nach Cannabiskonsum: Lassen Sie das Fahrzeug stehen. Wer kifft, fährt nicht. Don't drive high!
Wer berauscht Auto fährt, riskiert das eigene Leben und das Leben anderer.
Wer trinkt oder kifft, lässt besser andere fahren
Viele Alkohol- und Drogenunfälle ereignen sich innerorts oder auf Landstraßen. Jeden Tag steigen Menschen in Deutschland berauscht in ihr Fahrzeug und nehmen in Kauf, sich selbst oder andere bei Verkehrsunfällen zu verletzen oder gar zu töten. Wer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert hat, sollte nicht mehr selbst fahren. Wer nicht fahrtüchtig ist, lässt sich besser von Freundinnen oder Freunden abholen, fährt mit Bus und Bahn oder ruft ein Taxi.
Wer beim Feiern Alkohol trinkt, sollte dringend Auto, Fahrrad oder E-Scooter stehenlassen. Wie man dennoch sicher nach Hause kommt.
Zu den Alternativen.
Wie sieht es mit Medikamenten aus? Arzneimittel sind auch Drogen und können fahruntüchtig machen. Im Artikel über „Medikamente und Drogen“ sehen Sie Wirkstoffe aufgelistet, bei denen Sie vorsichtig sein sollten. Fragen Sie dazu am besten Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in der Apotheke. Und lassen Sie das Auto, das Motorrad, den E-Scooter und auch das Fahrrad stehen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie fahren können!
So werden Unfalldaten erhoben
Die Polizei trägt die Ursachen eines Verkehrsunfalls in ein sogenanntes Erhebungspapier ein. Wichtig: Die Beamtinnen und Beamten können pro Unfall zwei allgemeine Ursachen angeben, beispielsweise Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse oder Hindernisse. Ebenso können sie der oder dem Hauptverursachenden und einer weiteren beteiligten Person jeweils bis zu drei personenbezogene Fehler zuschreiben. Dieses sogenannte personenbezogene Fehlverhalten umfasst beispielsweise das Missachten der Vorfahrt, Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit und falsche Straßenbenutzung. Pro Unfall sind demnach bis zu acht Unfallursachen möglich. Das erklärt, warum die Statistik 2024 mehr personengebundene Verfehlungen von Beteiligten (350.026) als Unfälle mit Personenschaden (290.701) aufweist. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erhält und erfasst alle Daten aus den Bundesländern und erstellt die bundesweite Verkehrs- und Unfallstatistik.
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