13. November 2019

„Auf 180: Besser ankommen mit Gernot Hassknecht“ – Folge 11

Der Berufs-Choleriker erklärt den Unterschied zwischen zulässigem Höchsttempo und angepasster Geschwindigkeit.

„Auf 180: Besser ankommen mit Gernot Hassknecht“ – in der elften Episode der monatlichen Serie erklärt der Berufs-Choleriker den wichtigen Unterschied zwischen zulässigem Höchsttempo und angepasster Geschwindigkeit.

Berlin/Bonn, 15. November 2019 – Unangepasste Geschwindigkeit ist seit Jahrzehnten eine Hauptunfallursache. 2018 sind mehr als 56.000 Verkehrsteilnehmer verunglückt1, weil Fahrer zu schnell waren. Dabei wurden mehr als 14.000 Menschen schwer verletzt, 1.061 Menschen starben. Demnach ging fast jeder dritte Verkehrstote auf diese Unfallursache zurück.2 Bei Unfällen mit Todesfolge ist unangepasste Geschwindigkeit damit die Unfallursache Nummer Eins. Vor allem junge Fahrer waren häufig zu schnell. Die Daten für 2018 belegen: Verursachten 18- bis 24-Jährige einen Unfall mit Personenschaden, war dies in etwa einem von fünf Fällen auf unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Damit ist dieser Fehler der häufigste in dieser Altersklasse.

Was vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst ist: Es genügt nicht, die zulässige maximale Höchstgeschwindigkeit einzuhalten – denn diese gilt nur bei idealen Bedingungen. Gerade in der kalten und dunklen Jahreszeit, wenn etwa Frühnebel die Sicht einschränkt und sich Glatteis auf den Straßen bildet, ist es wichtig, das Tempo stets an die äußeren Bedingungen anzupassen – und in vielen Fällen deutlich langsamer zu fahren, als es allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. Tempolimits vorgeben.

Dass viele Fahrer die äußeren Bedingungen unterschätzen, zeigt die aktuelle Verkehrsunfallstatistik ebenfalls: Laut Statistischem Bundesamt kam es 2018 zu mehr als 39.000 Unfällen mit Personenschaden, bei denen Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwar einhielten, jedoch ihr Tempo nicht ausreichend anpassten. Demgegenüber gab es nur etwa 2.400 Geschwindigkeitsunfälle mit Personenschaden, bei denen Fahrer auch das zulässige Höchsttempo überschritten. Die Regel lautet also: Die Geschwindigkeit stets an Witterungs- und Sichtverhältnisse sowie an die Verkehrssituation und Straßenbeschaffenheit anpassen. In der neuen Folge der Verkehrssicherheitsserie „Auf 180: Besser ankommen mit Gernot Hassknecht“ räumt der aus der ZDF-„heute-show“ bekannte und notorische Nörgler mit dem weitverbreiteten Irrglauben auf, dass ein Tempolimit immer die richtige Geschwindigkeit vorgibt, sondern erläutert, dass diese maximale Höchstgeschwindigkeit nur bei idealen Voraussetzungen gilt . Gewohnt ironisch nennt er Beispiele: „Trockene Straße, freie Sicht, keine anderen Verkehrsteilnehmer. Kurz gesagt: Höchstens einmal im Jahr.“

Neue Episoden der Hassknecht-Serie sind jeden dritten Freitag im Monat auf der Kampagnenseite www.runtervomgas.de.  und auf Facebook sowie Youtube zu sehen.

Hintergrund "Runter vom Gas"

Initiatoren der Kampagne „Runter vom Gas“ sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Mit einer emotionalen Ansprache sensibilisiert „Runter vom Gas“ seit 2008 für Risiken im Straßenverkehr sowie eine Vielzahl von Unfallursachen und will damit für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen sorgen. Im Jahr 2018 verloren 3.275 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben. 2011 waren es noch 4.009 Getötete.

Mehr Informationen zur Kampagne auf:
www.runtervomgas.de
www.facebook.com/RunterVomGas/

Kontakt
Kampagnenbüro „Runter vom Gas“
Telefon: +49 (0)30 700186-979
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