Rettungsgasse bilden: So retten Sie im Stau Leben

Im Ernstfall zählt jede Sekunde. So bilden Sie die Rettungsgasse auf drei, vier oder fünf Fahrstreifen richtig.

27. Juli 2026
2 Minuten

Sobald der Verkehr auf Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen zähflüssig wird oder zum Stillstand kommt, müssen Sie sofort eine Rettungsgasse bilden. Sie dürfen nicht warten, bis Sie Sondersignale wie das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr hören. Wenn es um Leben und Tod geht, zählt jede Sekunde.

Wann und wo ist die Rettungsgasse Pflicht?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt die Rettungsgasse auf allen Autobahnen und Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung zwingend vor – und zwar immer dann, wenn der Verkehr stockt oder steht. In § 11 Abs. 2 StVO steht: Fahrerinnen und Fahrer müssen die Rettungsgasse stets zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden. So können Polizei- und Rettungskräfte die Unfallstelle schnell erreichen.

Blaulicht und Martinshorn im Stadtverkehr: So machen Sie Einsatzkräften innerorts schnell und sicher Platz

In der Stadt wird es im Notfall eng, weil nur eine Spur pro Richtung zur Verfügung steht. Laut StVO müssen Sie hier zwar keine klassische Rettungsgasse bilden, aber die Straßenverkehrsordnung (StVO § 38 Abs. 1) verpflichtet Sie dennoch zum Handeln: Sobald Sie Sondersignale wie Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen, müssen Sie den Einsatzkräften sofort freie Bahn schaffen. Verlangsamen Sie dafür Ihr Tempo, blinken Sie in die Richtung, in die sie ausweichen werden und lenken Sie Ihr Fahrzeug langsam ganz an den rechten oder linken Fahrbahnrand. Ggf. fahren Sie auf eine Bordsteinkante auf oder weichen auf den Straßenrand aus.

Was aber, wenn der Platz nicht ausreicht? Stehen Sie an einer roten Ampel und blockieren damit die Durchfahrt eines Rettungswagens, dürfen und sollen Sie mit besonderer Vorsicht bei Rot über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren und Platz schaffen. Achten Sie dabei unbedingt auf den querenden Verkehr. Auch Menschen zu Fuß und mit dem Rad, die die Straße überqueren möchten, müssen in diesem Moment warten.

Wie bilde ich eine Rettungsgasse richtig?

Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie auf mehrstreifigen Fahrbahnen unterwegs sind und sich hierbei auf dem linken Fahrstreifen befinden, weichen Sie nach links aus. Fahren Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen und nicht ganz linken Fahrstreifen, weichen Sie nach rechts aus.

  • Rettungsgasse bei drei Spuren: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links. Die Autos auf der mittleren und der rechten Spur weichen nach rechts aus.
  • Rettungsgasse bei vier Spuren: Nur die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur weichen nach links aus. Die Spuren eins, zwei und drei von rechts orientieren sich auch nach rechts.
  • Rettungsgasse bei fünf Spuren: Auch bei fünf Spuren gilt die gleiche Regel: Die Fahrzeuge auf der Spur ganz links weichen nach links aus, alle anderen Spuren rechts daneben fahren nach rechts.

Wie hoch sind die Sanktionen, wenn ich durch die Rettungsgasse fahre oder diese blockiere?

Wer keine Rettungsgasse bildet, behindert Einsatzkräfte aktiv und gefährdet Menschenleben. Die Behörden sanktionieren diese Ordnungswidrigkeit streng: Es drohen Bußgelder bis zu 320 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Ähnlich teuer wird es, wenn Sie die Rettungsgasse unerlaubt befahren, um schneller vorwärtszukommen.

Dürfen Motorräder die Rettungsgasse nutzen, um am Stau vorbeizufahren?

Die klare Antwort lautet: Nein. Auch für Zweiradfahrende ist das Durchschlängeln verboten. Sie müssen, wie alle anderen Fahrzeuge, auf ihrer Position warten. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Warum darf ich den Seitenstreifen nicht befahren, um eine Rettungsgasse zu bilden?

Der Verordnungsgeber verbietet dies konsequent. Der Seitenstreifen (auch Standstreifen genannt) muss grundsätzlich für Notfälle, Pannenfahrzeuge oder Einsatzkräfte, die zur Unfallstelle eilen, freigehalten werden.

Es gibt nur zwei Ausnahmen, in denen Sie den Seitenstreifen befahren dürfen:

  • Die Polizei fordert Sie dazu ausdrücklich auf.
  • Es gibt aus Platzgründen absolut keine andere Möglichkeit, eine vorschriftsmäßige Rettungsgasse zu bilden.

Bußgelder für das Fahren auf dem Seitenstreifen

Wer unerlaubt auf dem Seitenstreifen fährt, muss mit hohen Sanktionen rechnen. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wie Sie sich im Ernstfall verhalten:

  • Fahren auf dem Seitenstreifen: mindestens 55 Euro.
  • Den Seitenstreifen nutzen, um schneller am Stau vorbeizukommen: 75 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Schneller fahren und andere dabei gefährden: 90 Euro und ein Punkt.
  • Einen Unfall verursachen: 110 Euro und ein Punkt.
  • Auf dem Seitenstreifen wenden oder rückwärtsfahren: Das ist besonders gefährlich und kostet zwischen 130 und 195 Euro sowie einen Punkt.

Aktualisierte Fassung, ursprüngliche Veröffentlichung am 24.11.2016

Bilder: Shutterstock, Runter vom Gas