Wann der Blinker richtig gesetzt wird – und was er bedeutet

Den Fahrrichtungsanzeiger korrekt setzen.

15. Mai 2019
3 Minuten

Jeder dritte Deutsche ist Blinkmuffel. Das belegen verschiedene Studien von Automobilclubs. Dass viele Autofahrer den Fahrtrichtungsanzeiger gar nicht oder zu spät betätigen, ist nach wie vor ein Problem. Worauf zu achten ist, um Unfälle zu vermeiden, erklären wir hier.

Vorschriften beim Abbiegen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet zwei grundsätzliche Situationen, in denen der Fahrer blinken muss: den Wechsel der Fahrtrichtung und den Spurwechsel.

Will ein Autofahrer die Fahrtrichtung wechseln, also abbiegen oder wenden, muss er das gemäß § 9 StVO rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dafür sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu nutzen. Das gilt auch, wenn ein Fahrer einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt oder sich bereits auf einer Abbiegespur befindet.

Das gilt beim Spurwechsel

Auch Spurwechsel müssen gemäß § 7 StVO rechtzeitig und deutlich mit dem Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt werden. Beim Überholen gilt das sowohl für das Aus- wie das Einscheren. 

Ganz wichtig: Das Blinken ist nur eine Absichtserklärung. Es bedeutet nicht, dass ein Verkehrsteilnehmer dadurch automatisch zum Spurwechsel berechtigt ist, er ihn also erzwingen darf. Der Spurwechsel ist nur gestattet, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Das betrifft besonders von hinten kommende Fahrzeuge. 

Der Begriff „rechtzeitig“ ist nicht genau definiert. Als Faustregel gilt, dass der Blinker vor dem Spurwechsel mindestens dreimal aufleuchten sollte. Gerade bei höheren Geschwindigkeiten auf Autobahn und Landstraße sollten Kraftfahrer aber deutlich früher blinken. 

Besonderheit Kreisverkehr

Die Zahl der Kreuzungen, an denen die Fahrzeuge durch einen Kreisverkehr geleitet werden, hat in Deutschland seit den 1990er-Jahren stark zugenommen. 

Wenn ein Kreisverkehr durch die Schilderkombination „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gekennzeichnet ist, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Einfahrende Fahrzeuge dürfen nicht blinken, erst vor dem Verlassen des Kreisverkehrs muss der Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt werden. 

Der Fahrer sollte das rechtzeitig machen, damit der einfahrende Verkehr zügig läuft. Allerdings sollte der Blinker nicht zu früh betätigt werden, da die anderen Verkehrsteilnehmer dann nicht eindeutig erkennen, welche Ausfahrt ein Fahrer nutzen will.

Tipps rund um das Blinken

● Immer den Blinker betätigen, wenn Fahrbahn oder Fahrrichtung gewechselt wird auch wenn man glaubt, allein auf der Straße zu sein.

● Frühzeitig blinken, damit andere Verkehrsteilnehmer sich auf das Manöver einstellen können.

● Schon beim Heranfahren und Warten an einer roten Ampel den Blinker setzen, nicht erst beim  Anfahren.

● Auf Autobahnen besonders achtsam fahren und den Blinker erst betätigen, wenn im Rückspiegel der nachfolgende Verkehr kontrolliert wurde.

Falsches Abbiegen häufigste Unfallursache

Fehlerhaftes Abbiegen oder Wenden – oft im Zusammenhang mit falschem oder unterlassenem Blinken – ist die häufigste Ursache für Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts waren diese Abbiegefehler im Jahr 2018 59.038 Mal Hauptursache für einen solchen Unfall – ein Zuwachs von 4,2 Prozent gegenüber 2017.