Rettungsgasse: Freie Fahrt für Lebensretter

Sind Einsatzkräfte schnell vor Ort, können sie effizient helfen.

02. Juni 2016
3 Minuten

Nicht immer kommen Polizei, Feuerwehr und Sanitäter zügig und reibungslos an den Unfallort: Manche Autofahrer wissen nicht, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Andere sind gedankenlos oder abgelenkt und versäumen es deshalb, die Straße zu räumen.

Überleben dank Rettungsgasse

Ein Tag im August 2014: Auf einer Autobahn in Hessen stauen sich die Autos. Fünf Menschen müssen dringend medizinisch versorgt werden – doch Rettungswagen und Notärzte erreichen die Betroffenen nicht. Michael Ehresmann war einer der Retter an jenem Tag. Was der Feuerwehrmann damals erlebte, beschäftigt ihn noch heute: „Das Gefühl, helfen zu wollen, aber nicht hinzukommen, ist sehr frustrierend“, sagt der Pressesprecher der Feuerwehr-Gewerkschaft der Landesgruppe Hessen. „Die Rettungsgasse kann Leben retten“, ergänzt er, „und jede Minute zählt.“

Frühzeitig reagieren

Allerspätestens dann, wenn ein Krankenwagen, die Feuerwehr oder die Polizei nahen, gilt es, zu handeln und den Weg für das herannahende Einsatzfahrzeug frei zu machen. Häufig kommt es dann jedoch zu fehlerhaften Fahrmanövern, Fahrzeugführer verharren quasi im Schock mitten im Weg oder würgen sogar den Motor ab.

Vorbildliche Rettungsgassen klappen aus meiner Erfahrung fast nie“, sagt Michael Ehresmann. Deshalb lautet sein wichtigster Tipp: Schon bei zähflüssigem Verkehr und beginnendem Stau sollten sich die Autofahrer richtig einreihen und damit rechnen, dass ein Einsatzfahrzeug passieren muss. Dass dieses Fahrverhalten verpflichtend ist, wissen die wenigsten Autofahrer.

Abstand halten

Für die Bildung von Rettungsgassen gibt es eine eindeutige Regel. Sie gilt für 2-spurige Autobahnen, ist aber auch auf Rettungsgassen bei drei oder mehr Spuren anwendbar und lautet: Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur fahren an den linken Straßenrand, die Verkehrsteilnehmer auf allen anderen Fahrbahnen halten sich möglichst weit rechts. Erst wenn der Verkehr wieder flüssig läuft, mit keinem weiteren Stillstand zu rechnen ist und einige Zeit lang kein Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse genutzt hat, darf sie aufgelöst werden.

Wie Verkehrsteilnehmer bereits vorausschauend und im fließenden Verkehr die Weichen für eine funktionierende Rettungsgasse stellen können, erklärt Feuerwehrmann Ehresmann so: „Je mehr Abstand ich zu meinem Vordermann halte, desto flexibler kann ich reagieren.“ Und er ergänzt: „Durch ausreichenden Abstand lassen sich außerdem viele Unfälle vermeiden.“

Jeder kann einen Beitrag leisten

Michael Ehresmann spricht bei seiner Arbeit das Thema immer wieder an und motiviert Autofahrer, den Nutzen einer richtigen Rettungsgasse zu erkennen: „Dass Unfälle oft die Ursache des Staus sind und sich der Stau umso schneller auflöst, wenn Rettungs- und Bergungsfahrzeuge schnell an der Einsatzstelle sind – das wird oft nicht bedacht“, sagt er. Autofahrer sollten daher bereits aus eigenem Interesse eine Rettungsgasse bilden.

Der 25-Jährige wünscht sich, dass das Thema stärkere Aufmerksamkeit in den Medien und der Gesellschaft erfährt. „Genauso wie die Erste Hilfe kann die schnelle Bildung einer Rettungsgasse für Unfallopfer überlebenswichtig sein. Jeder kann durch verantwortungsbewusstes Verhalten seinen Beitrag dazu leisten“, sagt Ehresmann.

Die Einsatzleitung alarmierte an dem heißen Tag im August 2014 schnell eine Motorradstaffel, die erste Maßnahmen einleiten konnte, bis der Notarzt über Feldwege und Landstraßen in die Nähe der Einsatzstelle kam. „Wäre hier keine Motorradstaffel verfügbar gewesen, hätte es weitaus schlimmer ausgehen können“, sagt Ehresmann, der selber auf einem Motorrad saß. Er fuhr durch den Stau und forderte einzelne Autofahrer auf, Platz für die Rettungskräfte zu machen. „Nicht erst nach diesem Tag war uns allen klar, dass für die Rettungsgasse dringend mehr ,Werbung‘ gemacht werden muss“, so der Feuerwehrmann.

Bußgelder beim Behindern von Rettungshilfen

Das Behindern von Hilfskräften ist kein Kavaliersdelikt. Entsprechend drohen Autofahrern seit dem 28. April 2020 noch höhere Strafen, als bisher:

  • 200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse
  • 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Behinderung, z.B. von Einsatzkräften.
  • 280 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Gefährdung.
  •  320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Sachbeschädigung.

Auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird streng geahndet:

  •  240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse.
  •  280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Behinderung.
  • 300 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Gefährdung.
  •  320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Sachbeschädigung.

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