Multimedia im Cockpit: Was ist erlaubt, was verboten?

Unsere Autos werden immer multimedialer. Damit steigt auch die Ablenkungsgefahr. Was ist zu beachten? Was ist erlaubt?

04. November 2019
3 Minuten

Moderne Fahrzeugcockpits ähneln immer mehr der Kommandozentrale eines Raumschiffs. Die vielfältigen Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten in neuen Autos erhöhen aber auch die Ablenkungsgefahr. Ablenkung ist eine der häufigsten Unfallursachen. Nach einer Studie des Allianz Zentrums für Technik lassen sich zehn Prozent aller Unfalltoten auf Ablenkung zurückführen – mehr als 300 Getötete jedes Jahr!

Ablenkung wächst

Ein großer Ablenkungsfaktor ist das Smartphone, viele Autofahrer können während der Fahrt buchstäblich nicht die Finger vom Handy lassen. Eine weitere Gefahr: immer mehr und größere Displays mit immer mehr Informationen in modernen Fahrzeugen. Dazu das Heer von unterschiedlichsten Assistenzsystemen, die einerseits das Fahren angenehmer und deutlich sicherer machen. Anderseits lenken sie mit Piepsen, Blinken und Meldungen auf Displays den Fahrer eventuell auch ab.

Über 300 Verkehrstote pro Jahr werden durch Ablenkung verursacht.

Monitore bis zum Beifahrer

Die Monitore in Fahrzeugen sind inzwischen riesig, reichen vom Lenkrad bis fast zur Beifahrertür. Klar, auch die Mitfahrer wollen unterhalten werden. Doch Vorsicht, die großen Bildschirme und die akustischen Signale können die Konzentration des Fahrers empfindlich stören. Hinter dem Steuer muss die Konzentration ganz dem Straßenverkehr gehören.

Die Nutzung von elektronischen Geräten, die zur Bedienung weder aufgenommen noch gehalten werden, ist aber nicht grundsätzlich verboten. Der Gesetzgeber erlaubt die Verwendung allerdings nur, wenn lediglich „eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist“ (§ 23 StVO, Absatz (1a) 2.b)).

Was ist „kurz“?

Die Begriffe „kurz“ und „angepasst“ sind aber nicht näher definiert. Ein Blick in § 1, Absatz (2) der Straßenverkehrs-Ordnung hilft bei der Einordnung: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Der kurze Blick aufs Navigationssystem kann bei Tempo 100 auf einer viel befahrenen Autobahn schon deutlich zu lang sein. Eine Sekunde Ablenkung bedeuten hier 28 Meter Blindfahrt.

Eine Sekunde Ablenkung, viele Meter Blindfahrt

  • Bei Tempo 50 bedeutet eine Sekunde Ablenkung 14 Meter Blindfahrt.
  • Bei Tempo 100 bedeutet eine Sekunde Ablenkung 28 Meter Blindfahrt.
  • Bei Tempo 130 bedeutet eine Sekunde Ablenkung 36 Meter Blindfahrt.

Während der Fahrt verboten

Der Gesetzgeber hat deshalb die Bedienung und Nutzung von Smartphones mit der Erweiterung des § 23 StVO stark eingeschränkt. Zudem gelten die Einschränkungen seit der Verschärfung auch für andere mobile Geräte: Nach dem sogenannten Handy-Paragrafen darf ein Fahrer während der Fahrt ein elektronisches Mobilgerät (siehe Infobox) weder aufnehmen noch halten. 

Das sind elektronische Mobilgeräte

Geräte im Sinne des Gesetzgebers sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere:

  • Mobiltelefone
  • Autotelefone
  • Berührungsbildschirme
  • Tablets
  • Notebooks
  • Navigationsgeräte

Sprachsteuerung ist erlaubt

Erlaubt ist allerdings die Nutzung per Sprachsteuerung, da dabei der Blick weiterhin auf den Straßenverkehr gerichtet ist. Beide Hände können am Lenkrad bleiben, was beispielsweise in plötzlichen Ausweichsituationen entscheidend ist. Da aber auch die Eingabe von Sprachbefehlen ablenken kann, rät „Runter vom Gas“, mobile Geräte während der Fahrt generell nicht zu nutzen und Smartphones vor Fahrtbeginn in den Flugmodus zu versetzen.

Das erlaubt § 23 StVO

Elektronische Geräte dürfen während der Fahrt mit diesen Einschränkungen benutzt werden:

  • Das Gerät wird nicht aufgehoben oder gehalten.
  • Der Fahrer nutzt eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion.
  • Eine kurze Blickzuwendung zum Gerät ist nur erlaubt, wenn die Verkehrs- und Sichtverhältnisse dies gestatten.

Tippen beim Ampelstopp? Verboten!

Die Fahrt beginnt übrigens schon mit dem Starten des Motors. Auch während eines kurzen Ampelstopps, bei dem die Start-Stopp-Funktion den Motor abschaltet, darf der Fahrer Smartphones und andere Mobilgeräte nicht benutzen.

Bilder: Shutterstock