Was ist 2026 neu im Straßenverkehr?

Hauptuntersuchung, Führerschein-Umtausch, eCall und vieles mehr: was sich 2026 im Straßenverkehr für Sie ändert.

19. Dezember 2025
4 Minuten

Im neuen Jahr erwarten Verkehrsteilnehmende einige Neuerungen, Fristen und Änderungen der Spritkosten. Dabei passiert es leicht, den Überblick zu verlieren und somit Fristen oder Regelungen nicht nachzukommen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Hauptuntersuchung: Neue HU-Plakette 2026-2028

Wer noch über eine blaue HU-Plakette (zum Beispiel vom TÜV) verfügt, muss 2026 zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Autofahrende gemäß dem festen Farben-Zyklus eine braune Plakette, die bis 2028 gültig ist.

Wer die Hauptuntersuchung versäumt, riskiert ein Bußgeld. Nach zwei bis vier Monaten sind 15 Euro fällig, bei bis zu acht Monaten dann 25 Euro. Pkw- und Motorradfahrenden, die die HU um mehr als acht Monate überziehen, droht ein Bußgeld von 60 Euro und zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Führerscheine im Karten-Format müssen getauscht werden

Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 beim zuständigen Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde in die neuen EU-Führerscheine umgetauscht werden. Wer noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den umgetauschten Führerschein dann der Polizei nachträglich vorlegen – sonst droht ein Bußgeld. Wann genau Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, zeigt das Bundesverkehrsministerium in einer Übersicht. 2027 sollten sich aber schon mal all diejenigen, deren Führerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, auf den Gang zum Amt vorbereiten.

Führerschein-Theorieunterricht ist bald auch digital möglich

Im Rahmen der geplanten Fahrausbildungsreform ab 2026 soll der Theorieunterricht digitalisiert werden. Fahrschulen sollen noch im ersten Halbjahr 2026 auch digitale Lernplattformen, seien es Apps, Online-Seminare oder webbasierte Lernplattformen, offiziell nutzen dürfen. Präsenzunterricht soll weiterhin möglich, aber nicht mehr zwingend erforderlich, sein. Die Reform beinhaltet auch Pläne für kürzere Prüfungen, reduzierte Sonderfahrten sowie eine erhöhte Transparenz bei den Fahrschulpreisen. Mit diesen Maßnahmen möchte das Bundesverkehrsministerium die Fahrausbildung für junge Menschen wieder attraktiver machen.

„Next Generation eCall“ (NG eCall) wird verpflichtend

Neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter und Kastenwagen mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen) müssen ab 2026 mit der neuen Generation des speziellen digitalen Notrufsystems ausgestattet sein. Der sogenannte Next Generation eCall (NG eCall) verständigt automatisch den Notruf, wenn es zu einem Unfall kommt. Der modernere NG eCall liefert mehr Daten als die alte eCall-Version. Statt des alten 2G/3G-Netzes nutzt der neue NG eCall das modernere 4G/LTE- und 5G-Netz. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen zudem keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über den NG eCall verfügen. Diese Pflicht betrifft alle Hersteller. So kann der Rettungsdienst im Notfall schneller an der Unfallstelle sein und damit Leben retten – manchmal geht es um jede Minute.

Weitere neue, verpflichtende Assistenzsysteme

Ab dem 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit weiteren Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehört ein Notbremsassistent (AEBS), zum Schutz von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, der in bestehende AEBS ergänzt wird. Der Assistent soll Gefahrensituationen selbstständig erkennen und das Fahrzeug im Ernstfall automatisch abbremsen. Ein Warnsystem zur Erkennung nachlassender Fahreraufmerksamkeit soll zudem unterstützen, indem es Ablenkung registriert und rechtzeitig warnt. Neu ist auch ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich an der Fahrzeugfront. Die Vorgaben für den Notfall-Spurhalteassistenten gelten künftig ebenfalls für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung (für alle anderen Modelle ist dieses System bereits seit 2024 vorgeschrieben).

Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Neue Regeln für E-Scooter-Fahrende kommen voraussichtlich Anfang 2026. Geplant ist, den E-Scooter-Verkehr auch dort freizugeben, wo Radverkehr frei ist. Das bedeutet zum Beispiel: Benutzungspflicht von Radwegen nur, wenn diese für Fahrradfahrende verpflichtend sind. E-Scooter-Fahrende könnten bald auch zunehmend auf Straßen unterwegs sein (dies war bisher nicht zulässig). Freigegebene Gehwege und Fußgängerzonen dürfen mit E-Scootern künftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksicht befahren werden. Das Abstellen von Sharing-E-Scootern soll dort generell nicht mehr erlaubt sein. An Grünpfeilen für Radfahrende sollen E-Scooter-Fahrende künftig ebenfalls bei Rot unter den gleichen Voraussetzungen abbiegen dürfen. Neu zugelassene Modelle müssen zudem verpflichtend mit Blinkern sowie getrennten Vorder- und Rückbremsen ausgestattet sein.

Änderungen bei der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung

Ab dem 1. Januar 2026 lässt sich die Kfz-Steuer nur noch einmal jährlich bezahlen. Eine Ratenzahlung wie zuvor ist nicht mehr möglich.

Darüber hinaus ändern sich die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Bei Typklassen handelt es sich um eine Einstufung von Kfz-Modellen durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die die Unfall- und Schadenbilanz eines Fahrzeugtyps widerspiegelt. Mehr als 10 Millionen Kfz-Fahrende werden in eine neue Klasse eingestuft. Für 75 Prozent der Modelle, also für ca. 32 Millionen Kfz-Fahrende, ändert sich jedoch nichts. Der GDV hat für rund 33.000 Modelle die Typklassen für die Kfz-Versicherung veröffentlicht. Auf der Website des GDV können Sie nachschauen, ob Ihr Fahrzeug neu eingestuft wird.

Preis für das Deutschlandticket erhöht sich

Im Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 58 auf 63 Euro. Darauf einigten sich die Verkehrsminister und Verkehrsministerinnen der Länder. Das Ticket ermöglicht Bus- und Bahnfahrten im Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit, teilweise sind auch Fähren eingeschlossen.

Auch leichte Nutzfahrzeuge bekommen Fahrtenschreiber

Ab dem 1. Juli 2026 müssen gewerblich eingesetzte, leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein – sofern sie über Landesgrenzen fahren oder sogenannte Kabotagefahrten durchführen. Bei Kabotagefahrten handelt es sich um Transporte innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in besagtem Land.

Diese Fahrtenschreiber-Pflicht galt bisher nur für Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, betrifft nun aber beispielsweise auch Fahrzeuge für den Transport von mehr als neun Personen (inklusive Fahrerin oder Fahrer). Der intelligente Fahrtenschreiber registriert Lenk- und Ruhezeiten, erfasst aber auch Grenzübertritte und Manipulationsversuche. Unternehmen sind verpflichtet, die erfassten Daten zu speichern.

Digitale Dokumente für unterwegs: Fahrzeugschein auf dem Smartphone

Seit November 2025 können Autofahrende in Deutschland ihren Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone mitführen. Die Nutzung erfordert die aktivierte eID-Funktion des Personalausweises undbietet folgende Funktionen: Fahrzeugdaten lassen sich mit Werkstätten oder Versicherungen teilen, und die App erinnert automatisch an anstehende Hauptuntersuchungen. Die Papierversion kann somit zu Hause bleiben, sofern Kfz-Fahrende das möchten. Wichtig für Reisende: Im Ausland müssen sie weiterhin das Original in der Papierversion mitführen, da der digitale Fahrzeugschein derzeit nur in Deutschland gültig ist.

Download: Die i-Kfz-App ist für Android und iOS in den jeweiligen App-Stores verfügbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMV.

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