Lust aufs Lastenrad

Cargobikes werden immer beliebter. Doch welche Maße sind vorgeschrieben? Und warum sollte man unbedingt Probe fahren?

04. Dezember 2018
3 Minuten

Mit ihnen bringen Radfahrer auch großes Gepäck umweltfreundlich ans Ziel: Lastenräder. Ob mit oder ohne Elektro-Antrieb – die zwei- und dreirädrigen Transporter werden immer beliebter, besonders in der Stadt. Doch Cargobikes bergen Risiken, nicht zuletzt aufgrund ihrer Maße und Fahreigenschaften. Deshalb sollten auch erfahrene Radfahrer die Gefahren nicht unterschätzen.

Lastenräder sind Fahrräder. Laut § 63a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gilt ein Fahrzeug als Fahrrad, wenn es „(…) ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird“. Modelle mit einem elektronischen Hilfsmotor mit einer Leistung von höchstens 250 Watt, der Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von höchstens 25 Kilometern pro Stunde unterstützt, zählen ebenfalls dazu.

Ladung sichern und kennzeichnen

Lastenräder sind dafür gemacht, schwere und sperrige Ladung bequem zu transportieren. Doch wie müssen Radler das Gepäck sichern? Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Nutzer jegliche Ladung so festmachen, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutscht oder gar auf die Fahrbahn fällt. Entsprechend sichern Radler das Gepäck mit Netzen und fixieren es mit Spanngurten. Ragt die Ladung mehr als einen Meter nach hinten über den Rückstrahler hinaus, muss sie entsprechend § 22 StVO gekennzeichnet sein.

Für Gegenstände, die seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Fahrradleuchten hervorstehen, gelten zusätzliche Beleuchtungsvorschriften. Einzelne, schlecht erkennbare Ladungsteile – beispielsweise Stangen oder waagerecht liegende Platten – dürfen grundsätzlich nicht seitlich herausragen. Darum lautet der generelle Sicherheitshinweis: Lange Gegenstände, wenn überhaupt, längs zur Fahrtrichtung transportieren. Rückspiegel helfen, den nachfolgenden Verkehr im Blick zu behalten. Insgesamt dürfen Lastenrad und Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein.

Unbedingt eine Probefahrt einplanen

Wer ein Lastenrad erwerben will, sollte zunächst Probefahrten machen, um die Fahreigenschaften unterschiedlicher Modelle zu testen. Neben Anfahren (mit und ohne Ladung) sollten Radfahrer das Kurvenfahren, den Umgang mit dem veränderten Schwerpunkt sowie das Fahren von größeren Wendekreisen üben. So bekommt man ein Gefühl für das Gewicht und die Dimension. Am einfachsten gelingt das auf einer Fläche abseits des öffentlichen Verkehrs. Bei Lastenrädern mit Elektromotor müssen Radler ebenso das höhere Gewicht, die schnellere Beschleunigung und vor allem die längeren Anhaltewege beachten. Grundsätzlich ist wichtig, Hinweise der Hersteller zur Zuladung beziehungsweise Lastverteilung zu berücksichtigen.

Kinder auf dem Lastenrad?

Laut §21 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Personen jeden Alters auf Fahrrädern befördert werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist. Einzige Ausnahme: Für behinderte Kinder gibt es keine Altersbeschränkung. Um Kinder auf Fahrrädern grundsätzlich zu transportieren, müssen besondere Sitze vorhanden sein. Ebenso müssen Begleiter sicherstellen, dass die Füße von Mädchen und Jungen nicht in die Speichen geraten. Auch wenn Eltern diese Vorkehrungen treffen, ist jedoch davon abzuraten, sie speziell im Lastenrad mitzunehmen. Denn: Mädchen und Jungen können bei schlechter Sicherung in Kurven aus dem Transportkasten fallen. Die Fliehkräfte sind weitaus höher als etwa auf einem Kindersitz auf dem Sattel. Außerdem: Gibt es keine Federung, wirken Stöße durch Fahrbahn-Unebenheiten direkt auf die Körper, die sich noch im Wachstum und in der Entwicklung befinden. Ebenfalls besteht in Modellen, in denen die Kinder deutlich vor dem Radfahrer sitzen, die Gefahr, von kreuzenden Fahrzeugen erfasst zu werden.

Wo dürfen Lastenräder fahren?

Für Lastenradfahrer gelten dieselben Vorschriften wie für alle Rad- bzw. Pedelecfahrer: Ausgewiesene und beschilderte Radwege müssen sie benutzen. Wenn Hindernisse wie z. B. umgestürzte Bäume, falsch parkende Autos oder Witterungsbedingungen wie Schnee und Eis das Benutzen unmöglich oder unzumutbar machen, dürfen Fahrradfahrer benutzungspflichtige Radwege verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen – soweit dies die Verkehrssicherheit zulässt. Radfahrer müssen jedoch zurück auf den Radweg wechseln, wenn sie das Hindernis passiert haben und sobald dies möglich ist. Unter Umständen ist im Sinne der Verkehrssicherheit empfehlenswert, vor dem Hindernis abzusteigen und das Rad auf dem Radweg am Hindernis vorbeizuschieben. Gibt es keinen Radweg, fahren Radler unbedingt auf der Straße. Für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen dürfen Radfahrer nutzen. Lastenräder dürfen Radler auf dem Gehweg abstellen, sofern sie dadurch niemanden behindern.

Den Kopf in Schale werfen

Für alle Radfahrer gilt außerdem: Das Fahrrad mit der vorgeschriebenen Beleuchtung ausstatten. Dazu gehören unter anderem ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Außerdem ein weißer Reflektor vorn und ein roter nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten. An den Pedalen sind nach vorne und hinten wirkende gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen seitlich mit retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht werden. Alternativ sind auch retroreflektierende Speichenhülsen oder mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler möglich. Ebenso erhöhen Kleidung, Taschen und Accessoires aus reflektierenden und fluoreszierenden Materialien die Sichtbarkeit – besonders bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen. Wer vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit fährt, reduziert zusätzlich das Unfallrisiko. Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern und im Zweifel auf den Vorrang verzichten, hilft, gefährlichen Situationen vorzubeugen. Und für den Fall der Fälle schützt ein Helm den Kopf vor schweren Verletzungen.

Bilder: Pressedienst Fahrrad